Die Ausschussmitglieder hatten folgende Beschlussvorlage mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch und Teilwiederaufbau von Nebengebäuden sowie den Neubau eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Reckenneusig. Das Vorhabengrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist somit dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet existiert nicht.

 

Abriss (grün):

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Baunach vom 17.11.2015 wurde beschlossen, dass keine Bedenken gegen den Abriss des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs (Scheune, Wohnhaus, Nebengebäude) bestehen. Der Abriss soll jedoch nicht in dem Ausmaß wie bereits beantragt und genehmigt erfolgen. Demnach wurde am 02.05.2016 ein Bauantrag bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht. Obrige Skizze verdeutlicht den geplanten Abbruch sowie Teilwiederaufbau von Nebengebäuden und den Neubau des Garagengebäudes

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.05.2016 behandelte man den Bauantrag (Eingegangen am 02.05.2016) zum Abbruch und Teilwiederaufbau von Nebengebäuden sowie den Neubau des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Reckenneusig. Es wurde folgendes beschlossen:

 

„Beschluss: 7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag von Christina und Peter Gäcklein zum Abbruch und Teilwiederaufbau von Nebengebäuden sowie den Neubau des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Reckenneusig, Eberner Str. 16, 96148 Baunach-Reckenneusig zu.

 

Das Einvernehmen zur beantragten Abweichung wird erteilt.

 

Die Dachentwässerung ist an die vorhandene Dachentwässerung anzuschließen.“

 

Am 27.04.2020 wurde nun ein Tekturplan zum Bauantrag vom 02.05.2016 bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach eingereicht. Folgende Skizze verdeutlicht den geplanten Abbruch sowie Teilwiederaufbau von Nebengebäuden und den Neubau des Garagengebäudes wie es dem Tekturplan zu entnehmen ist:

 

 

Neubau Garagengebäude (rot):

Entlang der Bundesstraße B279 soll ein Garagengebäude mit einer Gesamtlänge von 18,10 m errichtet werden, bestehend aus einem Carport mit insgesamt 114,35 m². Ursprünglich geplant war ein Garagengebäude mit einer Gesamtlänge von 16,89 m, bestehend aus einem Carport (57,42 m²) und einer Garage (47,01 m²). Der Abstand zur

B 279 beträgt an der nähesten Stelle zur Straße im Süden 2,50 m, Abstandsflächen fallen somit teilweise auf die Straße. Ursprünglich war das Garagengebäude so geplant, dass keine Abstandsflächen auf die Bundesstraße B279 fallen. Nördlich daran anschließend soll die bestehende Zufahrt weiterhin genutzt werden. Die Zufahrt liegt auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 55 der Gemarkung Reckenneusig. Frau Christina Gäcklein ist Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 54 und 55 der Gemarkung Reckenneusig. Um die Zufahrt wie geplant nutzen zu können, ist jedoch die Eintragung einer Dienstbarkeit oder die Verschmelzung der beiden Grundstücke erforderlich.

 

Bestand ohne Änderung (orange):

Im Süden an das Garagengebäude angrenzend befindet sich das Nebengebäude 1 (Werkstatt), welches als Grenzbebauung zum südlich angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 52, Gmkg. Reckenneusig bereits besteht und nicht verändert werden soll.

 

Bestand mit Teilabbruch und Wiederaufbau (blau):

Östlich schließt sich das Nebengebäude 2, bestehend aus einer Werkstatt (69,78 m²) und einem

Lagerraum (4,68 m²) an. Ursprünglich sollten die Räume des Bestandes unverändert genutzt werden. Dem Tekturplan ist zu entnehmen, dass das Nebengebäude 2 neu errichtet wird. An der bestehenden Grenzwand zur Fl.Nr. 52 und 53 wird eine Erneuerung der Außenwände vorgenommen. Im Süden ergibt sich eine Änderung durch die Erneuerung des Daches für einen Ringanker und den Rückbau des Dachüberstandes, so dass kein Dachüberstand mehr auf dem Nachbargrundstück fällt. Daran grenzt im Osten das Nebengebäude 3 an, welches ebenfalls als Grenzbebauung zum südlichen Grundstück Fl.Nr. 53, Gmkg. Reckenneusig und zum östlichen Grundstück Fl.Nr. 42, Gmkg. Reckenneusig besteht. Ursprünglich war ebenfalls geplant den Bestand zu nutzen. Das Nebengebäude 3 wird um eine Breite von ca.4 Metern vergrößert, so dass eine Gerätehalle mit 250,91 m² entsteht. Es erfolgt auch eine Erneuerung der Außenwände. Auch hier erfolgt ein Abbruch des vorhandenen Daches und eine Erneuerung des Daches für Ringanker sowie dem Rückbau des Dachüberstandes. Das Dach wird wesentlich niedriger als derzeit im Bestand.

 

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ursprünglich anstatt des kompletten Abbruchs der Nebengebäude 1, 2 und 3, lediglich das Dach der Nebengebäude 2 und 3 erneuert werden sollte, wodurch die Höhe des Nebengebäudes 3 durch das flachere Dach sinkt und keine Dachüberstände der Nebengebäude 2 und 3 mehr auf die angrenzenden Nachbargrundstücke fallen. Nun wird das Nebengebäude 2 komplett neu errichtet und das Nebengebäude 3, im Vergleich zum Tekturplan, um ca. 4 Meter erweitert. Das Dach wird bei beiden Nebengebäuden im Vergleich zum Bestand verändert, so dass durch das flachere Dach keine Dachüberstände der Nebengebäude 2 und 3 mehr auf die angrenzenden Nachbargrundstücke fallen.

 

Die Prüfung am 08.05.2020 ergab, dass bereits das Garagengebäude sowie beide Nebengebäude errichtet wurden. Bei den Nebengebäuden fehlt der Dachaufbau, welcher bei dem Garagengebäude auch bereits errichtet wurde.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Auch aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

 

Ebenso wurde gemeinsam mit dem Bauantrag eine Abweichung von den Brandwänden gemäß Art. 28 Abs. 2 BayBO beantragt. Begründet wird die Abweichung mit der Fortführung des Bestandsrechts. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunach hat hierzu lediglich ihr Einvernehmen zu erteilen, sofern keine Bedenken bestehen.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Texturplan zum Bauantrag von Christina und Peter Gäcklein zum Abbruch und Teilwiederaufbau von Nebengebäuden sowie den Neubau des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 54 der Gemarkung Reckenneusig, Eberner Str. 16, 96148 Baunach-Reckenneusig zu.

 

Das Einvernehmen zur beantragten Abweichung wird erteilt.

 

Die Dachentwässerung ist an die vorhandene Dachentwässerung anzuschließen.