Folgender Sachverhalt wurde mit der Sitzungsladung versendet:

 

Die Antragsteller beabsichtigen die teilweise Erneuerung des Zaunes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1460/30 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kutscherweg - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist nicht erforderlich. Der Antragsteller plant die Einfriedung teilweise zu erneuern, wie im Lageplan rot gekennzeichnet.

 

Der Bebauungsplan setzt für Einfriedungen folgende Festsetzungen fest:

 

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, sind folgende Befreiungen erforderlich:

 

Höhe der Einfriedung

 

Der Antragsteller plant den alten, teilweise defekten 1 Meter hohen Zaun, durch einen neuen Zaun zu ersetzen. Dieser soll nach Angabe des Bauherrn 1,2 Meter hoch sein. Ein vergleichsweise hoher Zaun mit 1.2 Meter wurde bereits in der Nachbarschaft (Kutscherweg 2) errichtet. Ebenfalls wurde bei dem Anwesen Haydnstraße 2 ein Sockel mit einer Höhe von 1 m und ein Zaun mit 0,80 m, insgesamt 1,80 Meter, errichtet.

 

Material des Zaunes

 

Entgegen der Festsetzung des Bebauungsplanes soll der Zaun, längs der öffentlichen Wege, als Gitterzaun errichtet werden. Der Antragsteller begründet dies damit, dass die Ausführung als Gitterzaun langlebiger ist, da der bestehende Maschendrahtzaun mehrfach beschädigt sei.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt der isolierter Befreiung von Herrn Dr. Dr. Wolfgang Grünbeck zur Erneuerung des Zaunes auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1460/30, 96148 Baunach, Haydnstraße 16 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Zaunhöhe

-          zur Abweichen des Zaunmaterials

werden erteilt.