Die Mitglieder des Stadtrates Baunach haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

 

„In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates Baunach vom 11.05.2020 beabsichtigte die SPD/FBB die Bildung einer Ausschussgemeinschaft mit Die PARTEI. Nach Auskunft der Verwaltung ist dies in dieser Konstellation nicht möglich, da nach Art 33 GO eine Ausschussgemeinschaft nur solche Fraktionen und Gruppen bilden können, die sonst alleine keinen Sitz in einem Ausschuss hätten. Es wurde entschieden, die Ausschussbesetzung wie vorgeschlagen durchzuführen und die rechtliche Lage bis zur nächsten Sitzung erneut zu prüfen.

 

Nach dem Kommentar zur Gemeindeordnung Schulz, Wachsmut, Zwick u.a. RdNr. 7 zu Art 33 GO können sich zu einer Ausschussgemeinschaft „nur sog. Einzelgänger und solche Fraktionen und Gruppen zusammenschließen, die sonst keinen Ausschusssitz erhalten würden, also nur Kleine mit Kleinen“. Dies wurde auch so durch den VGH mehrfach entschieden:

VGH n.F. 8, 5/10 f = BayVBl 1955, 92,93f, VGH n.F. 8, 97/102f = BayVBl 1955, 280/282f; VGH n.F. 15,82/92f; 20, 57/59; 21, 74/77; 23,73/75; VGH, BayVBl 1984, 77/79; FSt 1986 RdNr. 173 = BayVBl 1986, 466/467f, BayVBl 1995, 117/118)

 

Auch der Kommentar Prandl, Zimmermann, Büchner, Pahlke zu Art 33 GO wird auf Seite 27 RandNr. 7 zu Art. 33 GO bestätigt, dass die „Bildung einer Ausschussgemeinschaft in den Fällen, in denen eine Fraktion oder Gruppe, die sich mit einer anderen Fraktion oder Gruppe zu einer Ausschussgemeinschaft zusammenschließen will, ohnehin einen sicheren Ausschussplatz erlangt, ausgeschlossen ist.

Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb nur zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete gemeinsame Vorschläge mehrere Fraktionen und Gruppen unzulässig (BVerwG, BayVBl 2004, 344).“

 

Wie in der konstituierenden Sitzung durch die Verwaltung dargelegt, steht der SPD/FBB, unerheblich nach welchem Berechnungsverfahren, in jedem Fall ein Ausschusssitz zu. Damit ist die Bildung einer Ausschussgemeinschaft mit Die Partei ausgeschlossen.

Somit bestätigt sich die Aussage der Verwaltung und die Ausschussbesetzung wurde korrekt durchgeführt.

 

Auch das Landratsamt hat als kommunale Aufsichtsbehörde die Auffassung der Verwaltung und die Vorgehensweise mit Email vom 19.05.2020 bestätigt.“