Das Thema ISEK beschäftigt die Stadt Baunach bereits seit knapp zwei Jahren. In dieser Zeit wurden 8 Workshops sowie Haushaltsbefragungen mit 1.000 Online-Fragebögen durchgeführt.

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Valier vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung sowie an Herrn Schramm vom Planwerk Stadtentwicklung. Es wurde ein Leitfaden unter Berücksichtigung der Wünsche und Anregungen der Bürger erstellt. Dieser wurde anhand einer Präsentation dem Stadtrat vorgestellt. Die Präsentation beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Stadtentwicklung.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Es soll nun der Entwurf zum ISEK gebilligt werden sowie ein Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst werden. Ein abschließender Beschluss soll im Herbst gefasst werden.

 

In einer anschließenden Fragerunde wurde geklärt, warum die geplante Mehrzweckhalle in der Präsentation nicht aufgenommen wurde. Für die Mehrzweckhalle besteht bereits ein fertiger Bebauungsplan. Außerdem ist hierfür keine Förderung möglich. Die Fläche des Sanierungsgebietes kann noch entsprechend vergrößert oder verkleinert werden, um beispielsweise die Fläche der Mehrzweckhalle in das Gebiet mit aufzunehmen. Vorerst sollte die Beteiligungsrunde abgewartet werden.


Beschluss:          12 : 2

 

Der Stadtrat Baunach billigt den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung und vom Büro Planwerk vorgelegten Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Baunach mit Datum vom 07.07.2020.

Mit der vorstehenden Entwurfsfassung vom 07.07.2020 ist das Beteiligungsverfahren gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB durchzuführen. Für das Beteiligungsverfahren sind § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 1 bis 4 und 6 BauGB  sinngemäß anzuwenden.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.