Die Mitglieder des Stadtrates Baunach haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

 

„Die Gemeinde Breitengüßbach beabsichtigt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Zückshut“ zu ändern. Durch diese Änderung wird der Bebauungsplan erweitert.

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), daher erfolgt nur eine Beteiligungsrunde.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen Innenbereichsflächen, die bisher noch brach liegen, einer Bebauung zugeführt werden. Die Flächen werden als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.

 

 

Aus Sicht des Bauamtes werden die Belange der Stadt Baunach durch diese Bauleitplanung nicht berührt, der Planung kann daher zugestimmt werden.“

 


Beschluss:          17 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat keine Bedenken gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Zückshut“ mit Erweiterung durch die Gemeinde Breitengüßbach. Einwendungen werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.