Folgende Beschlussvorlage wurde mit der Sitzungsladung versendet:

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1400/2 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmeh II - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Georg-Jäger-Str.“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind in der Straße „Georg-Jäger-Str.“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Nichteinhaltung der Abstandsflächen

 

Der Bebauungsplan regelt bezüglich der Abstandsflächen folgendes:

Bei dem Grundstück des Antragstellers handelt es sich um die Parzelle mit der Nr. 3, demnach sind die Abstandsflächen einzuhalten. Da es sich hierbei um ein Hanggrundstück handelt, überschreitet die Garage die mittlere Wandhöhe von 3 Metern. Die restlichen Festsetzungen werden vom Antragsteller eingehalten

 

Neben der isolierten Befreiung, ist auch eine isolierte Abweichung erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunach erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.

 

Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus der geltenden Stellplatzsatzung ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag von Herrn Dressel und Frau Lang zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1400/2, 96148 Baunach, Georg-Jäger-Str. 31 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          zur Nichteinhaltung der Abstandsflächen

werden erteilt.