Die Ausschussmitglieder hatten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Der Antragsteller beabsichtigt das Verbinden der beiden bestehenden Schleppdachgauben und die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1050/32 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Burgweg“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 11.02.2020 im Zuge eines Vorbescheides behandelt. Das Landratsamt erließ am 28.04.2020 einen Vorbescheid darin wurde folgendes geregelt:

 

 

Auf Grundlage des Vorbescheides des Landratsamtes Bamberg stellte der Bauherr nun am 28.05.2020 einen Antrag auf Baugenehmigung. Die bereits im Vorbescheid erteilten Befreiungen, wurden ordnungsgemäß mit dem Bauantrag beantragt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Am Ellersgraben“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.

 

Zu den beantragten Befreiungen sowie die beantragte Ausnahme wurde bereits das Einvernehmen der Stadt Baunach im Zuge des Vorbescheides erteilt. Demnach ist auch im Zuge der Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die Nachbarunterschriften waren bei Einreichung der Bauantragsunterlagen am 28.05.2020 nicht vollständig. Es fehlt die Unterschrift der Grundstücke mit der Fl.Nr. 1050/33. Der Antragsteller gab an, dass die Unterschrift nachgereicht wird. Es wurde wohl eine mündliche Zusage erteilt. Der Eigentümerin wurden Pläne zugesandt, welche Sie unterschrieben zurück an den Antragsteller senden wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag von Herrn David Porzelt zum Verbinden der beiden bestehenden Schleppdachgauben und Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1050/32, 96148 Baunach, Am Ellersgraben 15 zu.

 

Die beantragten Befreiungen und die beantragte Ausnahme

-          zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche

-          zur Überschreitung der Gaubenlänge

-          geringfügige Abweichung der Dachneigung

werden erteilt.