Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 05. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Äußerer Berg“ in Reckenneusig beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan wird auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 274 der Gemarkung Reckenneusig ein allgemeines Wohngebiet geschaffen.

 

 

Die Eigentümer des Grundstückes, Familie Gäcklein, möchten hier ein Einfamilienwohnhaus errichten. Aus diesem Grund wurde auch mit einer entsprechenden Vereinbarung die Kostenübernahme der Bebauungsplan-Aufstellung durch die Familie Gäcklein geregelt.

 

Im Zeitraum vom 12. Juni 2020 bis einschließlich 19. Juni 2020 wurde eine Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Nach der Billigung des Entwurfes durch den Stadtrat wird die förmliche Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt.“

 

Aufgrund von Nachfragen seitens der Stadtratsmitglieder wurde vor Erstellung der Niederschrift die Abgrenzung des Grundstückes geklärt. Korrekt ist die Einzeichnung des Grundstückes mit dem Straßenabschnitt auf dem Bebauungs- und Grünordnungsplan. In der Sitzungsvorlage ist die Abgrenzung daher nicht korrekt, da hier der dazugehörige Straßenabschnitt nicht mit eingezeichnet wurde.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach billigt den Planentwurf in der Fassung vom 07.07.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 07.07.2020 die förmliche Öffentlichkeits- bzw. die förmliche Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Stadt Baunach hinzuweisen.