Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Der Landkreis Bamberg plant im Zuge eines Mobilitätskonzeptes die Errichtung sog. Mobilstationen. Ziel dieser Stationen ist, den Umstieg auf andere Verkehrsmittel zu erleichtern (z.B. von Bahn auf Fahrrad oder von PKW auf Bus). Die Errichtung dieser Mobilstationen wird gefördert, der Restbetrag vom Landkreis mit 50 % unterstützt.

Folgende Kommunen wurden hier als Pilotprojekte ausgewählt:

 

-          Stadt Baunach

-          Stadt Scheßlitz

-          Gemeinde Gundelsheim

-          Markt Zapfendorf

-          Markt Rattelsdorf

-          Gemeinde Breitengüßbach

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 08. Oktober 2019 einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich am Pilotprojekt mit dem erarbeiteten Konzept zu beteiligen. Der städtische Eigenanteil (50% vom Restbetrag nach Abzug der Förderung) wurde auf maximal 20.000,00 € festgesetzt.

 

Für die Stadt Baunach wurden vom Landratsamt Kosten in Höhe von insgesamt 106.600,00 € errechnet. Es wurden Fördermittel in Höhe von 74.880,00 € beantragt. Für die Stadt Baunach wäre demnach ein Eigenanteil in Höhe von 15.860,00 € verblieben.

 

Wie das Landratsamt nun mitteilte, weichen die Förderbescheide teils deutlich von den beantragten Summen ab. So wurden für Baunach Fördermittel in Höhe von nur 27.000,00 € bewilligt. Aus den förderfähigen Kosten wurden alle Elemente der Wegweisung und des Markenauftritts sowie die sonstigen Baukosten (Tiefbau, notwendige Anschlüsse, etc.) herausgestrichen.

 

Aufgrund der geringeren Förderung ergibt sich ein höherer Eigenanteil der Stadt Baunach in Höhe von 39.800,00 €.

 

Es muss entschieden werden, ob das Projekt auch trotz der geringeren Förderung umgesetzt werden soll.

 

Finanzierung:

Entsprechend des Zuwendungsantrages, der über das Landratsamt Bamberg an die Regierung gestellt wurde, sind im Haushalt 2020 der Stadt Baunach für diese Maßnahme 16.000 € Eigenanteil eingeplant.

 

Laut Zuwendungsbescheid erhöht sich der Eigenanteil der Stadt um 23.800 € auf 39.800 €. Es handelt sich somit um Überplanmäßige Ausgaben (§ 87 Nr. 30 KommHV), die nur zulässig sind, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO). Sind sie erheblich ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Gemäß der Geschäftsordnung sind überplanmäßige Ausgaben über 6.000 € erheblich. Die Deckung der Mehrausgaben ist durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu gewährleisten.

 

Sollte der Stadtrat sich entscheiden die überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, ist dies in die Beschlussfassung mit aufzunehmen.“

 

Der Vorsitzende informierte ergänzend, dass aktuell Gespräche laufen und sich die Förderung eventuell noch erhöhen könnte. Das Konzept sollte trotz des erhöhten Eigenanteils weitergeführt werden. Die Vernetzung des Landkreises steht dabei im Vordergrund. Geplant ist es, alle Kommunen im Landkreis zu beteiligen.

 

Im Stadtrat wurde über den Nutzen des Konzeptes diskutiert. Des Weiteren wurde angemerkt, dass die Mehrausgaben wiederum durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt werden sollen.

 

 

Das Konzept beinhaltet unter anderem die Anbringung von zwei Stelen im Bereich des Bahnhofes.

Um den Eigenanteil der Stadt Baunach zu reduzieren, besteht die Option, nur eine der beiden Stelen zu realisieren. Der Eigenanteil kürzt sich dadurch um 10.000 €. Es blieben 29.800 € für die Stadt Baunach.

 


Beschluss:          9 : 5

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach wird sich weiterhin am Intermodalen Mobilitätskonzept des Landkreises Bamberg beteiligen. Es soll vorerst nur eine der beiden Stelen realisiert werden, um den erhöhten Eigenanteil der Stadt Baunach auf 29.800 € zu reduzieren.