Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Die Gemeinde Gerach beabsichtigt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück mit der Fl.Nr. 453 der Gemarkung Gerach.

 

 

Mit einer solchen Einbeziehungssatzung können Grundstücke, die sich im Außenbereich befinden, in den Innenbereich einbezogen werden, sofern sie von der sie umgebenden Bebauung geprägt sind.

Da die Belange der Stadt Baunach nicht berührt werden, kann der Planung zugestimmt werden.“

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der geplanten Einbeziehungssatzung der Gemeinde Gerach zu. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.