Sitzung: 28.07.2020 Stadtrat Baunach
Die Mitglieder des
Stadtrates haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:
„Nach der Verordnung
zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die
Verwaltungsgemeinschaften
Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden (in der Regel den Ersten Bürgermeister,
aber auch weitere Bürgermeister möglich) zum Standesbeamten bestellen, ohne
dass die besonderen Voraussetzungen nach
§ 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG erfüllt werden müssen, sofern der Aufgabenbereich als
Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird (sog.
Eheschließungsstandesbeamter).
Die bestellten
Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche
Kurzschulung besuchen.
Die Amtszeit dieser
Standesbeamten erlischt regelmäßig mit dem Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als
Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStV).
Die Bestellung der
ersten Bürgermeister (nicht der weiteren Bürgermeister) gilt im Falle ihrer
Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das
zuständige kommunale Gremium fort (dies ist im Bereich der VG Baunach nur bei
Bürgermeister Deinlein der Fall; eine neue Bestellung war aber trotzdem
erforderlich).
Bei einer
Verwaltungsgemeinschaft erfolgt die Bestellung auf Vorschlag der
Mitgliedsgemeinden durch die Gemeinschaftsversammlung. Die Vornahme von
Eheschließungen kann dann für alle Eheschließungen im Bereich der VG Baunach
erfolgen, sie ist nicht auf die jeweilige Kommune beschränkt.
In der Wahlperiode
bis 2020 waren alle vier ersten Bürgermeister und der zweite Bürgermeister der
Stadt Baunach (Peter Großkopf) zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
In der Wahlperiode
ab 2020 wurden in den Mitgliedsgemeinden nun alle 4 Ersten Bürgermeister und
auch alle weiteren Bürgermeister zu Eheschießungsbeamte bestellt. Nur für die
Stadt Baunach wurde lediglich Erster Bürgermeister Roppelt und Zweiter
Bürgermeister Großkopf dazu bestellt.
Dritter Bürgermeister Rudi Wacker möchte
ebenfalls zum Eheschließungsbeamten bestellt werden.“
Beschluss: 15
: 0 (ohne Rudi Wacker
wegen persönlicher Beteiligung)
Die
Gemeinschaftsversammlung soll dritten Bürgermeister Rudi Wacker zum Eheschließungsstandesbeamten bestellen.