Die Mitglieder des Stadtrates haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

 

„Nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die

Verwaltungsgemeinschaften Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden (in der Regel den Ersten Bürgermeister, aber auch weitere Bürgermeister möglich) zum Standesbeamten bestellen, ohne dass die besonderen  Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG erfüllt werden müssen, sofern der Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird (sog. Eheschließungsstandesbeamter).

Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

 

Die Amtszeit dieser Standesbeamten erlischt regelmäßig mit dem Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStV).

Die Bestellung der ersten Bürgermeister (nicht der weiteren Bürgermeister) gilt im Falle ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort (dies ist im Bereich der VG Baunach nur bei Bürgermeister Deinlein der Fall; eine neue Bestellung war aber trotzdem erforderlich).

 

Bei einer Verwaltungsgemeinschaft erfolgt die Bestellung auf Vorschlag der Mitgliedsgemeinden durch die Gemeinschaftsversammlung. Die Vornahme von Eheschließungen kann dann für alle Eheschließungen im Bereich der VG Baunach erfolgen, sie ist nicht auf die jeweilige Kommune beschränkt.

 

In der Wahlperiode bis 2020 waren alle vier ersten Bürgermeister und der zweite Bürgermeister der Stadt Baunach (Peter Großkopf) zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

 

In der Wahlperiode ab 2020 wurden in den Mitgliedsgemeinden nun alle 4 Ersten Bürgermeister und auch alle weiteren Bürgermeister zu Eheschießungsbeamte bestellt. Nur für die Stadt Baunach wurde lediglich Erster Bürgermeister Roppelt und Zweiter Bürgermeister Großkopf dazu bestellt.

 

Dritter Bürgermeister Rudi Wacker möchte ebenfalls zum Eheschließungsbeamten bestellt werden.“

 


Beschluss:          15 : 0                      (ohne Rudi Wacker wegen persönlicher Beteiligung)

 

Die Gemeinschaftsversammlung soll dritten Bürgermeister Rudi Wacker zum  Eheschließungsstandesbeamten bestellen.