Folgender Sachverhalt wurde vom Vorsitzenden verlesen:

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1506/3 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bastei“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Grundsätzlich sind Terrassenüberdachung mit einer Fläche von max. 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 Metern (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO) verfahrensfrei. Auch sind alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Das Vorhaben hält alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, jedoch hat die Überdachung teilweise eine Tiefe von 3,50 Metern. Demnach ist die Terrassenüberdachung nicht mehr verfahrensfrei und es muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag von Herrn Markus Schüßler zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1506/3, 96148 Baunach, Stufenburgstr. 4a zu.