Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Rückbau des bestehenden Wintergartens und die Wohnhauserweiterung durch einen Anbau auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1450/48 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmeh“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Andreas-Hojer-Ring“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Andreas-Hojer-Ring“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung

Da es sich hierbei um einen Anbau handelt, sind die Festsetzungen für das Hauptgebäude heranzuziehen. Dort ist die Dachform als Satteldach festgesetzt, die Dachneigung wird auf 40° +- 5° festgesetzt und die Dacheindeckung ist mit rotgetönten Ziegeln auszuführen. Der Antragsteller plant den Anbau mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 3°. Die Dachausführung wird mit einer Titanzinkeindeckung vorgenommen.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass alle beantragten Befreiungen bereits für die Grundstücke Andreas-Hojer-Ring 18 und 20 erteilt wurden.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag von Herrn und Frau Hassel zum Rückbau des bestehenden Wintergartens und der Wohnhauserweiterung durch einen Anbau auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1450/48, 96148, Andreas-Hojer-Ring 2 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Abweichung der Dachform

-          zur Abweichung der Dachneigung

-          zur Abweichung der Dacheindeckung

werden erteilt.