Zur Benutzung der gemeindlichen Anlagen am Badesee „Baggersee/Brückenhaussee“ wird eine Gebührensatzung erlassen.

 

Im Stadtrat wurde festgelegt, die Gebühr für Fahrräder aus der Gebührensatzung herauszunehmen.

 

Die rechtliche Einordnung des Badesees soll geprüft werden. Insbesondere, ob es sich um eine Badestelle oder um ein Naturbad handelt. Bei einer Badestelle dürfe keine Eintrittsgebühr erhoben werden. Bei einem Naturbad wiederum sei das Baden nur unter Aufsicht zulässig. Auch die Haftung soll geklärt werden, bei Badeunfällen außerhalb der Öffnungszeit.

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat Baunach beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Anlagen am Badesee „Baggersee/Brückenhaussee“ mit angefügter Badeordnung. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach amtlich bekannt zu geben.

Die Fahrradgebühr in Höhe von 1,00 € soll herausgenommen werden.