Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Die Gemeinde Breitengüßbach beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus II“. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit insgesamt 31 Bauplätzen mit Einzel- und Doppelhäusern. Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Breitengüßbach neben der ehemaligen Munitionsanstalt.

Von der Planung werden aus Sicht des Bauamtes die Belange der Stadt Baunach nicht berührt.

 

 

 

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der vorliegenden Planung der Gemeinde Breitengüßbach zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus II“ zu. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.