Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Für die Benutzung der gemeindlichen Anlagen am Wohnmobilstellplatz der Stadt Baunach gab es bisher keine Benutzungssatzung.“

 

Es wurden noch Änderungen und Ergänzungen in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Der Vorsitzende erläuterte die Ergänzungen.

Der Wohnmobilstellplatz wird sehr gut genutzt und ist einer der wenigen Stellplätze, die kostenfrei angeboten werden. Besucher am Wohnmobilstellplatz sind gut, es muss sich allerdings im Rahmen halten.

 

Stadtrat Wacker schlug vor, die Nutzungsdauer auf 3 Tage zu erweitern, damit Besucher, die speziell zum Stadtfest oder zur Kirchweih anreisen, sich über das Wochenende aufhalten können.


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat Baunach beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Stadt Baunach (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung-WBS) mit angefügtem Lageplan.

Die in § 2 Abs. 2 Satz 1 geregelte Höchstnutzungsdauer wird auf 3 Tage festgelegt.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach amtlich bekannt zu geben.