Folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

In seiner Sitzung vom 14. Mai 2019 hatte der Bau- und Umweltausschuss der Planung der Antragsteller zugestimmt. Das Landratsamt Bamberg hatte dann mit Bescheid vom 23. Juli 2019 (Az. 20190545) eine Baugenehmigung erteilt.

Mit Schreiben vom 20. August 2020 beantragt der Antragsteller nun eine Tektur zur genehmigten Planung. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine zukünftige Eigentümerin ein zusätzliches Schlafzimmer wünscht. Daher soll der vorhandene Balkon verkleinert und die westliche Außenwand verlängert werden. Das zusätzliche Schlafzimmer entsteht an der südwestlichen Gebäudeecke.

Die Unterschiede zur vorhandenen Planung können den folgenden Übersichten entnommen werden (nicht maßstabsgetreu).

 

Bisherige genehmigte Planung:

 

 

Neue beantragte Planung:

 

 

Im Erdgeschoss entsteht hierdurch ein Überbau der Terrasse mit einer Stütze. Andere als bisher schon genehmigte Befreiungen bzw. Abweichungen wurden nicht beantragt.

Nachbarunterschriften wurden ebenfalls nicht eingeholt. Ein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO wurde nicht gestellt.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt der Tektur zum Bauantrag Nr. 20190545 der GenerationenWohnen Bau GbR zum Abbruch, Wiederaufbau und Erweiterung einer Wohnanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Baunach, Örtleinsweg 6 zu.