Sitzung: 22.09.2020 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die folgende Beschlussvorlage erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung:
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig,
wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und
die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage
des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare
Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Georg-Jäger-Straße“. Entsprechende
Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung
durch die Kanalisation im Trennsystem sind in der Straße „Georg-Jäger-Straße“
vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und
kann somit gesichert werden.
Dacheindeckung
Der Antragsteller plant die Dacheindeckung in dunkelgrau, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Prüfung hat ergeben, dass eine solche Befreiung bereits erteilt wurde (Georg-Jäger-Straße 29).
Nichteinhaltung der
Abstandsflächen
Der Bebauungsplan regelt bezüglich der Abstandsflächen folgendes:
Bei dem Grundstück des Antragstellers handelt es sich um die Parzelle mit der Nr. 20, demnach sind die Abstandsflächen einzuhalten. Die Garage überschreitet die mittlere Wandhöhe von 3 Metern. Auch diese Befreiung wurde bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt (Georg-Jäger-Straße 31).
Neben der isolierten Befreiung, ist auch eine isolierte Abweichung erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunach erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.
Die Nachbarunterschriften waren bei Einreichung der Bauantragsunterlagen am 02.09.2020 nicht vollständig. Ein Antrag gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO auf Benachrichtigung der Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, wurde durch den Antragsteller gestellt. Ihnen wurde mit Schreiben vom 08.09.2020 bis zum 22.09.2020 eine angemessene Frist gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Baunach stimmt den Bauantrag von Herrn Mario Oppmann zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung
Baunach, Fl.Nr. 1404/1, 96148 Baunach, Georg-Jäger-Straße 26 zu.
Die beantragten
Befreiungen
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zur Abweichung der Dachneigung
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zur Nichteinhaltung der Abstandsflächen
werden erteilt.