Den folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Die Antragstellerin beabsichtigen die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1588/2 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“, und ist darin als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Hemmerleinsleite“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.

 

Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Zulässigkeit von Nebengebäuden

 

Der Bebauungsplan lässt Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze nicht zu.

 

Überbaubare Grundstücksfläche

 

Das Gartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen. Die Nachbarn mit der Fl.Nr. 1588/3 haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Die Nachbarunterschriften der Fl.Nr. 1588/1 liegen nicht vor. Das Vorhaben hat, aus Sicht der Verwaltung, keinerlei Auswirkungen auf das Grundstück und somit bleiben die nachbarlichen Interessen unberührt.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt der isolierter Befreiung von Frau App zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1588/2, 961, Hemmerleinsleite 28 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Zulässigkeit von Nebengebäuden

-          zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche

werden erteilt.