Sitzung: 06.10.2020 Stadtrat Baunach
Die Mitglieder des Stadtrates haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28. Juli 2020, Az. B4-1536-4-2 wurde eine neue Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer veröffentlicht. Das Landratsamt Bamberg, Kommunalaufsicht, empfiehlt den Kommunen die Hundesteuersatzungen entsprechend der Mustersatzung anzupassen.
In der Anlage ist der Entwurf der Satzung beigefügt. Die wichtigsten Änderungen wurden in rot dargestellt. Sonstige Unterschiede zur bisherigen Satzung der Stadt Baunach bestehen nur in geänderten Formulierungen. In diesem Zusammenhang sollten auch die Steuersätze angepasst werden. Hier ist das Ziel einen einheitlichen Steuersatz aller Mitgliedsgemeinden der VG zu haben. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuersätzen haben die Bürgermeister in einer gemeinsamen Besprechung einheitlich zugestimmt.
Vorschlag Steuersätze:
für den ersten Hund |
40,00 Euro, |
für den zweiten Hund |
50,00 Euro, |
für jeden weiteren Hund |
75,00 Euro, |
für jeden Kampfhund |
600,00 Euro. |
Die letzte Erhöhung der Steuersätze der Stadt Baunach erfolgte zum 01.01.2010.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat Baunach beschließt, die von der Verwaltung
vorgelegte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS)
Die Steuersätze betragen:
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft, sie ist
Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung
auszufertigen und im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach
amtlich bekannt zu geben.