Sitzung: 06.10.2020 Stadtrat Baunach
Zu Beginn bedankte
sich Herr Valier vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung bei den Mitgliedern
des Stadtrates für den Auftrag und das Vertrauen.
Der neue
Geschäftsführer der Städtebau und Bauleitplanung, Herr Bittel, stellte sich
vor.
Anschließend
erläuterten Herr Pleyer und Herr Schramm die wichtigsten Punkte der
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Mitglieder
des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.
Die Frist für das
Beteiligungsverfahren endete am 11.09.2020.
Die Planung lag vom
03.08.2020 bis einschließlich 11.09.2020 öffentlich aus.
Träger
öffentlicher Belange
Folgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher
Belange haben im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens
keine Stellungnahmen
abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
1 Regierung
v. Ofr. SG 34 95420
Bamberg
6 Amt
für ländliche Entwicklung Ofr. 96047
Bamberg
7 Bay.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung 96047 Bamberg
9 Luftamt
Nordbayern (Reg. v. Mfr.) 95420
Bayreuth
11 Landesbund
für Vogelschutz 95448
Bayreuth
12 Bund
Naturschutz Kreisgruppe Bamberg 96047
Bamberg
16 Wasserwirtschaftsamt
Kronach 96317
Kronach
22 Deutsche
Post Immobilienservice GmbH 90492
Nürnberg
23 Omnibusverkehr
Franken GmbH 90443
Nürnberg
24 VGN
GmbH 90443
Nürnberg
25 Naturpark
"Haßberge" 97461
Hofheim i. Ufr.
26 Evangelisches
Pfarramt Rentweinsdorf 96148
Rentweinsdorf
27 Katholisches
Pfarramt St. Oswald 96148
Baunach
32 Gemeinde
Oberhaid 96173
Oberhaid
35 Gemeinde
Breitbrunn 96151
Breitbrunn
36 Gemeinde
Ebelsbach 97500
Ebelsbach
Nachfolgende
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände vorgebracht:
3 Regionaler
Planungsverband Ofr.-West 96052
Bamberg
8 Bergamt
Nordbayern (Reg. v. Ofr.) 95420
Bayreuth
14 Handwerkskammer
f. Ofr. 95448
Bayreuth
15 Industrie-
und Handelskammer f. Ofr. 95444
Bayreuth
18 Vodafone 90449
Nürnberg
20 Fernwasserversorgung
Oberfranken 96317
Kronach
28 Gemeinde
Gerach 96161
Gerach
29 Gemeinde
Reckendorf 96182
Reckendorf
30 Markt
Rattelsdorf 96179
Rattelsdorf
31 Gemeinde
Kemmern 96164
Kemmern
33 Gemeinde
Lauter 96169
Lauter
34 Gemeinde
Breitengüßbach 96149
Breitengüßbach
Nachfolgende
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens ausführlichere Stellungnahmen abgegeben:
(02) Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.09.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten
Maßnahmen, die die Grüngestaltung z.B. an Radwegen, Straßenzügen oder am
Marktplatz betreffen, werden die entsprechenden Fachstellen sowie eine
entsprechende Fachplanung miteingebunden. Der Bericht wird um einen
entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.
Die entsprechenden Richtlinien bezüglich der
Baumscheiben werden dabei berücksichtigt.
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten
Maßnahmen an den Gewässern oder Seen werden die Ausführungen und die
entsprechenden Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen berücksichtigt. Der
Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei zukünftigen Detailplanungen werden die
Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt und ist der Ansprechpartner
für Menschen mit Behinderung des Landkreises Bamberg weiter einzubinden.
Dabei werden auch seine konkreten
aufgeführten Vorschläge und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen des ISEK sowie zu
weiteren Themen geprüft. Auf folgende Maßnahmen des ISEK beziehen sich diese
konkreten Vorschläge und Anregungen:
A.1 Neugestaltung und Aufwertung des
Marktplatzes
A.2 Sanierung der Zehntscheune inkl.
„Hölzerne Männer“
B.1 Sanierung des Alten Rathauses
B.2 Neugestaltung des Stadtgrabens
B.3 Neugestaltung und Aufwertung des
Hechtbrunnen-Platzes
in A.7 und A.4 aufgeführt: Mühlensteg
Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist der
Stadt Baunach ein wichtiges Anliegen. Entsprechend enthält das ISEK außerdem
bereits Maßnahme A.7 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in Gebäuden
öffentlicher Nutzung weiter verbessern.
Der Bericht wird um einen entsprechenden
Hinweis zu den aufgeführten Vorschlägen und Anregungen in der Beschreibung von
Maßnahme A.7 ergänzt. Jedoch handelt es sich beim ISEK um eine informelle
Planung. Die geforderten Änderungen werden nicht in die Pläne des ISEK
eingearbeitet. Die Vorschläge und Anregungen betreffen zukünftige
Detailplanungen.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten
Maßnahmen am Hechtbrunnenplatz werden die erforderlichen Sichtbeziehungen
berücksichtigt. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter
Stelle ergänzt.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Zukünftige Detailplanungen von konkreten
Maßnahmen an Straßen des überörtlichen Verkehrs, die Einfluss auf den Verkehr
haben können, werden mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Unteren
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei Planungen von Straßen bzw. deren Umbau im
Stadtgebiet werden die geltenden Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltungen berücksichtigt, um u.a. eine reibungslose und dauerhafte
Abfallentsorgung (Leerung der Restabfall-, Bio- und Papierbehälter; Abholung
„gelber Sack“; Abholung von Sperrmüll) durch dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge
(Stand der Technik) ohne zusätzlichen Aufwand für die Bürger zu gewährleisten.
Dazu gehören z.B.: Tragfähigkeit von Fahrbahnen, Breiten von Fahrbahnen,
ausreichende Kurvenbereiche, Durchfahrtshöhen von Straßen, geeignete
Wendeanlagen in Sackgassen usw.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen
Hinweisen.
Zum Hinweis zum Dokument
„04_bestandsplan_a0_m1000_ 200707.pdf“: Die Platzierung des
Bushaltestellen-H im Plan wird korrigiert.
Zum Hinweis zur Berücksichtigung der Inhalte
des Projektes „Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg“: Im
Bericht wird ein Hinweis auf das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises
Bamberg ergänzt. Bei zukünftigen Detailplanungen werden dessen Inhalte,
anzustrebende Standards und Empfehlungen, soweit für Baunach relevant, und die
Behebung der identifizierten Gefahrenstellen in und um Baunach berücksichtigt.
Zum Hinweis zur Anlage
“12_baunach_isek_pendlerverflechtungen_a3.pdf“: Im
Bericht wird ein Hinweis auf die genannten gesamten Mobilitätsgeschehen
zwischen Baunach und anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Bamberg
ergänzt. Bei zukünftigen weiteren Planungen werden diese Erkenntnisse
berücksichtigt.
Zum Hinweis zu S. 77: Im
Bericht wird ein Hinweis auf das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises
Bamberg ergänzt und wird geändert, dass darin eine alternative Routenführung
vom Kapellenberg über die Wehrgasse und Überkumstraße definiert wird.
Zum Hinweis zu Seite 78:
Die Hinweise zu einer Förderung und Stärkung der Verlagerung der Mobilität hin
zu nachhaltigen Fortbewegungsformen werden zur Kenntnis genommen und
berücksichtigt.
Zum Hinweis zu S. 114:
Das Thema Verkehr wird bei der Aufzählung von Fachstellen bzw. Themen im
Bericht ergänzt.
Zum Hinweis zu S. 117 (Maßnahme A.1
Neugestaltung und Aufwertung des Marktplatzes):
Bei zukünftigen Detailplanungen zum Marktplatz werden auch sichere
Radparkanlagen bedacht. Ein Hinweis auf sichere Radparkanlagen wird im Bericht
in der Beschreibung von Maßnahme A.3 ergänzt. Hinweise und Anregungen des
Alltagsradverkehrskonzeptes des Landkreises Bamberg werden bei Detailplanungen
berücksichtigt.
Zum Hinweis zu S. 120 (Maßnahme A.3
Innerörtliches Radverkehrskonzept für Baunach):
Der Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.3 um einen Hinweis auf das
Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg ergänzt. Ein zukünftiges
innerörtliches Radverkehrskonzept für Baunach wird dieses, soweit für Baunach
relevant, berücksichtigen und sich daran orientieren. Zeitgemäße und sichere
Radabstellanlagen an relevanten Zielpunkten werden bei der Entwicklung eines
Radverkehrskonzeptes für Baunach bedacht. Hinweise und Anregungen des
Alltagsradverkehrskonzeptes des Landkreises Bamberg werden dabei berücksichtigt.
Zum Hinweis zu S. 127 (Maßnahme A.8 Regelung
des ruhenden Verkehrs im historischen Ortskern):
Bei zukünftigen Detailplanungen zum ruhenden Verkehr im Ortskern wird bei
Zielen mit expliziter Aufenthaltsqualität die Anregung eines bevorzugten
Parkens in unmittelbarer Nähe zu Zielen für Fahrzeuge der Elektromobilität
sowie Fahrräder geprüft.
Zum Hinweis zu S. 129 (Maßnahme A.9
Attraktive Umgestaltung der Ortseingänge (Verkehrsentschleunigung)): Im
Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.9 ergänzt, eine
Überquerungshilfe an der B 279 aus Richtung Breitengüßbach und Kemmern als
Bestandteil einer Lösung zur Verkehrsentschleunigung am südlichen Ortseingang
zu prüfen.
Zum ergänzenden Hinweis:
Der Vorschlag zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen, die gemäß
Nahverkehrsplan des Landkreises Bamberg mit der Stadt Baunach definiert worden
sind, wird in der Beschreibung von Maßnahme A.7 Barrierefreiheit im
öffentlichen Raum und in Gebäuden öffentlicher Nutzung weiter verbessern
ergänzt.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
(4) Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
Bamberg vom 03.09.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen
Mitteilungen.
Zu
1.: Im Zuge der Umsetzung von Projekten, die die
Bundesstraße betreffen, werden weitere Detailplanungen notwendig. Hierbei
werden auch entsprechende Fahrbahnbreiten (min. 6,5 m) berücksichtigt, die ein
gefahrloses Begegnen von Schwerlastverkehr sicherstellen.
Zu
2.: Entsprechende Breitenmaße werden bei
zukünftigen Detailplanungen zu Querungshilfen berücksichtigt.
Zu
3.: Entsprechende Breitenmaße werden bei
zukünftigen Detailplanungen zum Radverkehr berücksichtigt.
Zu
4.: Im Bericht wird in der Beschreibung von
Maßnahme A.3 ergänzt, dass eine Radwegverbindung zwischen Baunach und Appendorf
entlang der Staatsstraße At2277 bereits in Umsetzung ist.
Zu
5.: Im Bericht wird in der Beschreibung von
Maßnahme A.3 ergänzt, dass eine Querungshilfe am südlichen Ortseingang von
Baunach im Einmündungsbereich B 279 / Galgenweg durch das Staatliche
Bauamt Bamberg in Planung ist.
Zu
6.: Zukünftige Detailplanungen zu einer
Bepflanzung an der Fahrbahn an den Ortseingängen der B 279 werden mit dem
Staatlichen Bauamt abgestimmt. Es wird darauf geachtet, dass das erforderliche
Lichtraumprofil der Bundesstraße freigehalten wird, die Sichtverhältnisse nicht
eingeschränkt werden und die maßgebenden Sicherheitsabstände gemäß den
entsprechenden Richtlinien eingehalten werden.
Zu
7.: Der Hinweis, dass Fahrbahnverengungen an den
Ortseingängen nicht zugestimmt werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
Zukünftige Detailplanungen zu einer attraktiven Umgestaltung der Ortseingänge
werden mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmt und durchgeführt.
Zu
8.: Im ISEK ist in der Beschreibung der Maßnahme
A.6 Ortsumgehung herstellen bereits angemerkt, dass eine östliche
Umgehungsstraße im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf
mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen ist.
Zu
9.: Der Hinweis, dass bauliche Änderungen an der
Bundes- bzw. Staatsstraße zulasten der Stadt gehen, wird zur Kenntnis genommen.
Zu
10.: Die im ISEK vorgeschlagenen Projekte werden
bei einer Umsetzung zu gegebener Zeit durch Detailplanungen weiter
konkretisiert, die mit dem Staatlichen Bauamt frühzeitig abgestimmt werden.
(05) Stellungnahme
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.08.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu Etablierung des Wochenmarktes:
Der Stadtrat nimmt die
Ausführungen bezüglich der aktiven Ansprache regionaler landwirtschaftlicher
Betriebe mit Direktvermarktung zur Kenntnis. Ein entsprechender Hinweis wird in
das ISEK aufgenommen.
(10) Stellungnahme der Deutschen
Bahn Services Immobilien GmbH vom 10.09.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw.
die Ausführungen zur Kenntnis.
Sollten bei zukünftigen Detailplanungen
Flächen und / oder Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen betroffen sein,
wird der Genehmigungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) beachtet und
wird darauf geachtet, dass der Betrieb von bahnbetriebsnotwendigen Anlagen
einschließlich Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie zu Umbau,
Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen nicht verzögert, behindert oder
beeinträchtigt werden. Es wird auch beachtet, dass bei Bauarbeiten in Bahnnähe
weitreichende Sicherheitsauflagen zu beachten sind.
(13)
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.09.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Die östliche Umgehungsstraße
wurde im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht (WB*) zugewiesen. Bei der Detailplanung von konkreten Maßnahmen
bezüglich der Umgehungsstraße werden die Hinweise berücksichtigt.
(17) Stellungnahme
der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 11.09.2020
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren
Detailplanungen berücksichtigt.
Die Hinweise und entsprechenden
Merkblätter zu den Baumpflanzungen werden bei Konkretisierung der Maßnahmen
berücksichtigt.
(22)
Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.07.2020
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Die Planunterlagen mit
Kennzeichnung der Kabelleitungen mit Schutzzonen, Gasleitungen, etc. verbleiben
bei der Stadt, so dass bei weiteren Planungen darauf zurückgegriffen werden kann.
Die Bayernwerk Netz GmbH wird bei den weiteren Detailplanungen frühzeitig
eingebunden, so dass die entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen
berücksichtigt werden können.
Da es sich beim ISEK nicht um
eine formelle, sondern um eine informelle Planung handelt, werden die
übermittelten Leitungen nicht in die Pläne übernommen.
(21) Stellungnahme des Bayerischen
Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q vom 17.08.2020
Beschluss: 15
: 0
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie
werden bei den weiteren Detailplanungen berücksichtigt.
Im vorliegenden Plan
"06_Denkmäler_Ortsbild_A0_M1000_200707" sind die Baudenkmäler
(Einzeldenkmäler und Denkmalensembles) sowie die Bodendenkmäler bereits
dargestellt. Die Hinweise zur vertiefenden Bestandsaufnahme der Denkmalsubstanz
werden berücksichtigt.
2. Öffentlichkeit
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum vorliegenden
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgebracht.
Beschluss: 15
: 0
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.
Abschließend bedankten sich Herr Pleyer und Herr Schramm für die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren und wurden um 18:55 Uhr verabschiedet.
Beschluss: 15
. 0
Billigung ISEK
Der Stadtrat von Baunach billigt das
vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom
07.07.2020 mit den beschlossenen Änderungen.
Beschluss: 15
. 0
Beschluss der
Sanierungssatzung und des Sanierungsgebietes
Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt
gemäß § 142 Abs. 1 BauGB das förmlich festgelegte Erweiterungsgebiet
"Altstadt Baunach" entsprechend dem vorliegenden Lageplan.
Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt den
vorliegenden Entwurf der Satzung über das Erweiterungsgebiet "Altstadt
Baunach" als Satzung.