Zu Beginn bedankte sich Herr Valier vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung bei den Mitgliedern des Stadtrates für den Auftrag und das Vertrauen.

Der neue Geschäftsführer der Städtebau und Bauleitplanung, Herr Bittel, stellte sich vor.

 

Anschließend erläuterten Herr Pleyer und Herr Schramm die wichtigsten Punkte der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Mitglieder des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 11.09.2020.

Die Planung lag vom 03.08.2020 bis einschließlich 11.09.2020 öffentlich aus.

 

 

 

Träger öffentlicher Belange

 

Folgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

 

1          Regierung v. Ofr. SG 34                                                                        95420 Bamberg

6          Amt für ländliche Entwicklung Ofr.                                                       96047 Bamberg

7          Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung      96047 Bamberg

9          Luftamt Nordbayern (Reg. v. Mfr.)                                                        95420 Bayreuth

11        Landesbund für Vogelschutz                                                                95448 Bayreuth

12        Bund Naturschutz Kreisgruppe Bamberg                                           96047 Bamberg

16        Wasserwirtschaftsamt Kronach                                                            96317 Kronach

22        Deutsche Post Immobilienservice GmbH                                           90492 Nürnberg

23        Omnibusverkehr Franken GmbH                                                         90443 Nürnberg

24        VGN GmbH                                                                                              90443 Nürnberg

25        Naturpark "Haßberge"                                                                           97461 Hofheim i. Ufr.

26        Evangelisches Pfarramt Rentweinsdorf                                              96148 Rentweinsdorf

27        Katholisches Pfarramt St. Oswald                                                       96148 Baunach

32        Gemeinde Oberhaid                                                                              96173 Oberhaid

35        Gemeinde Breitbrunn                                                                            96151 Breitbrunn

36        Gemeinde Ebelsbach                                                                            97500 Ebelsbach

 

 

Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände vorgebracht:

 

3          Regionaler Planungsverband Ofr.-West                                             96052 Bamberg

8          Bergamt Nordbayern (Reg. v. Ofr.)                                                      95420 Bayreuth

14        Handwerkskammer f. Ofr.                                                                      95448 Bayreuth

15        Industrie- und Handelskammer f. Ofr.                                                  95444 Bayreuth

18        Vodafone                                                                                                  90449 Nürnberg

20        Fernwasserversorgung Oberfranken                                                  96317 Kronach

28        Gemeinde Gerach                                                                                  96161 Gerach

29        Gemeinde Reckendorf                                                                          96182 Reckendorf

30        Markt Rattelsdorf                                                                                     96179 Rattelsdorf

31        Gemeinde Kemmern                                                                              96164 Kemmern

33        Gemeinde Lauter                                                                                    96169 Lauter

34        Gemeinde Breitengüßbach                                                                   96149 Breitengüßbach

 

 

Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausführlichere Stellungnahmen abgegeben:

 

(02) Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.09.2020

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen, die die Grüngestaltung z.B. an Radwegen, Straßenzügen oder am Marktplatz betreffen, werden die entsprechenden Fachstellen sowie eine entsprechende Fachplanung miteingebunden. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.

Die entsprechenden Richtlinien bezüglich der Baumscheiben werden dabei berücksichtigt.

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen an den Gewässern oder Seen werden die Ausführungen und die entsprechenden Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen berücksichtigt. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt und ist der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung des Landkreises Bamberg weiter einzubinden.

Dabei werden auch seine konkreten aufgeführten Vorschläge und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen des ISEK sowie zu weiteren Themen geprüft. Auf folgende Maßnahmen des ISEK beziehen sich diese konkreten Vorschläge und Anregungen:

A.1 Neugestaltung und Aufwertung des Marktplatzes

A.2 Sanierung der Zehntscheune inkl. „Hölzerne Männer“

B.1 Sanierung des Alten Rathauses

B.2 Neugestaltung des Stadtgrabens

B.3 Neugestaltung und Aufwertung des Hechtbrunnen-Platzes

in A.7 und A.4 aufgeführt: Mühlensteg

Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist der Stadt Baunach ein wichtiges Anliegen. Entsprechend enthält das ISEK außerdem bereits Maßnahme A.7 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in Gebäuden öffentlicher Nutzung weiter verbessern.

Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis zu den aufgeführten Vorschlägen und Anregungen in der Beschreibung von Maßnahme A.7 ergänzt. Jedoch handelt es sich beim ISEK um eine informelle Planung. Die geforderten Änderungen werden nicht in die Pläne des ISEK eingearbeitet. Die Vorschläge und Anregungen betreffen zukünftige Detailplanungen.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen am Hechtbrunnenplatz werden die erforderlichen Sichtbeziehungen berücksichtigt. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Zukünftige Detailplanungen von konkreten Maßnahmen an Straßen des überörtlichen Verkehrs, die Einfluss auf den Verkehr haben können, werden mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Unteren Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei Planungen von Straßen bzw. deren Umbau im Stadtgebiet werden die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen berücksichtigt, um u.a. eine reibungslose und dauerhafte Abfallentsorgung (Leerung der Restabfall-, Bio- und Papierbehälter; Abholung „gelber Sack“; Abholung von Sperrmüll) durch dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge (Stand der Technik) ohne zusätzlichen Aufwand für die Bürger zu gewährleisten. Dazu gehören z.B.: Tragfähigkeit von Fahrbahnen, Breiten von Fahrbahnen, ausreichende Kurvenbereiche, Durchfahrtshöhen von Straßen, geeignete Wendeanlagen in Sackgassen usw.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Hinweisen.

 

Zum Hinweis zum Dokument „04_bestandsplan_a0_m1000_ 200707.pdf“: Die Platzierung des Bushaltestellen-H im Plan wird korrigiert.

 

Zum Hinweis zur Berücksichtigung der Inhalte des Projektes „Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg“: Im Bericht wird ein Hinweis auf das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg ergänzt. Bei zukünftigen Detailplanungen werden dessen Inhalte, anzustrebende Standards und Empfehlungen, soweit für Baunach relevant, und die Behebung der identifizierten Gefahrenstellen in und um Baunach berücksichtigt.

 

Zum Hinweis zur Anlage “12_baunach_isek_pendlerverflechtungen_a3.pdf“: Im Bericht wird ein Hinweis auf die genannten gesamten Mobilitätsgeschehen zwischen Baunach und anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Bamberg ergänzt. Bei zukünftigen weiteren Planungen werden diese Erkenntnisse berücksichtigt.

 

Zum Hinweis zu S. 77: Im Bericht wird ein Hinweis auf das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg ergänzt und wird geändert, dass darin eine alternative Routenführung vom Kapellenberg über die Wehrgasse und Überkumstraße definiert wird.

 

Zum Hinweis zu Seite 78: Die Hinweise zu einer Förderung und Stärkung der Verlagerung der Mobilität hin zu nachhaltigen Fortbewegungsformen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

Zum Hinweis zu S. 114: Das Thema Verkehr wird bei der Aufzählung von Fachstellen bzw. Themen im Bericht ergänzt.

 

Zum Hinweis zu S. 117 (Maßnahme A.1 Neugestaltung und Aufwertung des Marktplatzes): Bei zukünftigen Detailplanungen zum Marktplatz werden auch sichere Radparkanlagen bedacht. Ein Hinweis auf sichere Radparkanlagen wird im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme A.3 ergänzt. Hinweise und Anregungen des Alltagsradverkehrskonzeptes des Landkreises Bamberg werden bei Detailplanungen berücksichtigt.

 

Zum Hinweis zu S. 120 (Maßnahme A.3 Innerörtliches Radverkehrskonzept für Baunach): Der Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.3 um einen Hinweis auf das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg ergänzt. Ein zukünftiges innerörtliches Radverkehrskonzept für Baunach wird dieses, soweit für Baunach relevant, berücksichtigen und sich daran orientieren. Zeitgemäße und sichere Radabstellanlagen an relevanten Zielpunkten werden bei der Entwicklung eines Radverkehrskonzeptes für Baunach bedacht. Hinweise und Anregungen des Alltagsradverkehrskonzeptes des Landkreises Bamberg werden dabei berücksichtigt.

 

Zum Hinweis zu S. 127 (Maßnahme A.8 Regelung des ruhenden Verkehrs im historischen Ortskern): Bei zukünftigen Detailplanungen zum ruhenden Verkehr im Ortskern wird bei Zielen mit expliziter Aufenthaltsqualität die Anregung eines bevorzugten Parkens in unmittelbarer Nähe zu Zielen für Fahrzeuge der Elektromobilität sowie Fahrräder geprüft.

 

Zum Hinweis zu S. 129 (Maßnahme A.9 Attraktive Umgestaltung der Ortseingänge (Verkehrsentschleunigung)): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.9 ergänzt, eine Überquerungshilfe an der B 279 aus Richtung Breitengüßbach und Kemmern als Bestandteil einer Lösung zur Verkehrsentschleunigung am südlichen Ortseingang zu prüfen.

 

Zum ergänzenden Hinweis: Der Vorschlag zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen, die gemäß Nahverkehrsplan des Landkreises Bamberg mit der Stadt Baunach definiert worden sind, wird in der Beschreibung von Maßnahme A.7 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in Gebäuden öffentlicher Nutzung weiter verbessern ergänzt.

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

(4)           Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 03.09.2020

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Mitteilungen.

 

Zu 1.: Im Zuge der Umsetzung von Projekten, die die Bundesstraße betreffen, werden weitere Detailplanungen notwendig. Hierbei werden auch entsprechende Fahrbahnbreiten (min. 6,5 m) berücksichtigt, die ein gefahrloses Begegnen von Schwerlastverkehr sicherstellen.

 

Zu 2.: Entsprechende Breitenmaße werden bei zukünftigen Detailplanungen zu Querungshilfen berücksichtigt.

 

Zu 3.: Entsprechende Breitenmaße werden bei zukünftigen Detailplanungen zum Radverkehr berücksichtigt.

 

Zu 4.: Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.3 ergänzt, dass eine Radwegverbindung zwischen Baunach und Appendorf entlang der Staatsstraße At2277 bereits in Umsetzung ist.

 

Zu 5.: Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme A.3 ergänzt, dass eine Querungshilfe am südlichen Ortseingang von Baunach im Einmündungsbereich B 279 / Galgenweg durch das Staatliche Bauamt Bamberg in Planung ist.

 

Zu 6.: Zukünftige Detailplanungen zu einer Bepflanzung an der Fahrbahn an den Ortseingängen der B 279 werden mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Es wird darauf geachtet, dass das erforderliche Lichtraumprofil der Bundesstraße freigehalten wird, die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt werden und die maßgebenden Sicherheitsabstände gemäß den entsprechenden Richtlinien eingehalten werden.

 

Zu 7.: Der Hinweis, dass Fahrbahnverengungen an den Ortseingängen nicht zugestimmt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Zukünftige Detailplanungen zu einer attraktiven Umgestaltung der Ortseingänge werden mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmt und durchgeführt.

 

Zu 8.: Im ISEK ist in der Beschreibung der Maßnahme A.6 Ortsumgehung herstellen bereits angemerkt, dass eine östliche Umgehungsstraße im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen ist.

 

Zu 9.: Der Hinweis, dass bauliche Änderungen an der Bundes- bzw. Staatsstraße zulasten der Stadt gehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 10.: Die im ISEK vorgeschlagenen Projekte werden bei einer Umsetzung zu gegebener Zeit durch Detailplanungen weiter konkretisiert, die mit dem Staatlichen Bauamt frühzeitig abgestimmt werden.

 

 

(05) Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.08.2020

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Zu Etablierung des Wochenmarktes:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen bezüglich der aktiven Ansprache regionaler landwirtschaftlicher Betriebe mit Direktvermarktung zur Kenntnis. Ein entsprechender Hinweis wird in das ISEK aufgenommen.

 

(10) Stellungnahme der Deutschen Bahn Services Immobilien GmbH vom 10.09.2020

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Sollten bei zukünftigen Detailplanungen Flächen und / oder Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen betroffen sein, wird der Genehmigungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) beachtet und wird darauf geachtet, dass der Betrieb von bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen nicht verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden. Es wird auch beachtet, dass bei Bauarbeiten in Bahnnähe weitreichende Sicherheitsauflagen zu beachten sind.

(13) Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.09.2020

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Die östliche Umgehungsstraße wurde im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen. Bei der Detailplanung von konkreten Maßnahmen bezüglich der Umgehungsstraße werden die Hinweise berücksichtigt.

 

 

(17) Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 11.09.2020

 

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren Detailplanungen berücksichtigt.

Die Hinweise und entsprechenden Merkblätter zu den Baumpflanzungen werden bei Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt.

 

(22) Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.07.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Die Planunterlagen mit Kennzeichnung der Kabelleitungen mit Schutzzonen, Gasleitungen, etc. verbleiben bei der Stadt, so dass bei weiteren Planungen darauf zurückgegriffen werden kann. Die Bayernwerk Netz GmbH wird bei den weiteren Detailplanungen frühzeitig eingebunden, so dass die entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen berücksichtigt werden können.

Da es sich beim ISEK nicht um eine formelle, sondern um eine informelle Planung handelt, werden die übermittelten Leitungen nicht in die Pläne übernommen.

 

 

(21) Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q vom 17.08.2020

 

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren Detailplanungen berücksichtigt.

Im vorliegenden Plan "06_Denkmäler_Ortsbild_A0_M1000_200707" sind die Baudenkmäler (Einzeldenkmäler und Denkmalensembles) sowie die Bodendenkmäler bereits dargestellt. Die Hinweise zur vertiefenden Bestandsaufnahme der Denkmalsubstanz werden berücksichtigt.

 

 

2. Öffentlichkeit

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum vorliegenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgebracht.

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

Abschließend bedankten sich Herr Pleyer und Herr Schramm für die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren und wurden um 18:55 Uhr verabschiedet.


Beschluss:          15 . 0

 

Billigung ISEK

 

Der Stadtrat von Baunach billigt das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom 07.07.2020 mit den beschlossenen Änderungen.

 

 

Beschluss:          15 . 0

 

Beschluss der Sanierungssatzung und des Sanierungsgebietes

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt gemäß § 142 Abs. 1 BauGB das förmlich festgelegte Erweiterungsgebiet "Altstadt Baunach" entsprechend dem vorliegenden Lageplan.

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über das Erweiterungsgebiet "Altstadt Baunach" als Satzung.