Folgende Beschlussvorlage hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/10 der Gemarkung Dorgendorf, Gustav-Schug-Ring 14.

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sommerleite III“. Die Erschließung ist gesichert. Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Unterschreitung der Dachneigung

 

Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von mind. 30° fest, das Vorhaben soll eine Dachneigung von 25° erhalten. Begründet wird dies mit architektonischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Beim Grundstück mit der Fl.Nr. 170/18 der Gemarkung Dorgendorf (Gustav-Schug-Ring 5) wurde bereits eine Befreiung zur Dachneigung erteilt (in diesem Fall bei einer Gaube).

 

Erdabgrabungen und Erdauffüllungen

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass Abgrabungen und Auffüllungen nur im direkten Bereich des Gebäudes mit einem max. Abstand von 2m und einer maximalen Höhe von 1m zulässig sind.

Geplant sind Abgrabungen sowie Stützmauern, die darüber hinaus gehen. Begründet wird dies damit, dass aufgrund des bestehenden Geländeverlaufs Abgrabungen und Auffüllungen notwendig sind, die nach den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht einzuhalten sind. Diese Befreiung wurde ebenfalls schon erteilt (Fl.Nr. 170/18 der Gemarkung Dorgendorf, Gustav-Schug-Ring 5).

 

Die erforderlichen vier Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag von Frau Lena Faßlrinner und Herrn Kevin Faßlrinner-Schulz zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebenraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/10 der Gemarkung Dorgendorf (Gustav-Schug-Ring 14) zu.

Die beantragten Befreiungen

-          zur Unterschreitung der Dachneigung und

-          zu Erdabgrabungen und Erdauffüllungen

werden erteilt.