Der Vorsitzende erläuterte folgenden Sachverhalt:

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/11 der Gemarkung Dorgendorf (Gustav-Schug-Ring 16).

 

 

Die Erschließung ist gesichert. Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, wurden folgende Befreiungen erforderlich:

 

Unterschreitung der Dachneigung

 

Das Vorhaben soll eine Dachneigung von 7° erhalten. Im Bebauungsplan festgesetzt werden mindestens 30°. Begründet wird dies damit, dass eine PV-Anlage errichtet werden soll, für die eine flachere Dachneigung benötigt wird.

Beim Grundstück mit der Fl.Nr. 170/18 der Gemarkung Dorgendorf (Gustav-Schug-Ring 5) wurde bereits eine Befreiung zur Dachneigung erteilt (in diesem Fall bei einer Gaube).

 

Erdabgrabungen und Erdauffüllungen

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass Abgrabungen und Auffüllungen nur im direkten Bereich des Gebäudes mit einem max. Abstand von 2m und einer maximalen Höhe von 1m zulässig sind.

Geplant sind Auftragungen und Stützmauern in größerem Abstand zum Gebäude und größerer Höhe. Begründet wird dies mit der Hanglage des Grundstücks. Die steile Geländestruktur im südlichen Bereich des Grundstücks erfordere eine ebenere Struktur zur Pflege und Instandhaltung des Grundstücks.

Diese Befreiung wurde ebenfalls schon erteilt (Fl.Nr. 170/18, Gustav-Schug-Ring 5).

 

Dacheindeckung

 

Der Bebauungsplan setzt für die Dacheindeckung Ziegeln oder Betondachsteine in gedeckter Farbgebung vor. Flachdächer können bekiest oder begrünt werden. Geplant ist ein beschichtetes Blechdach. Diese Befreiung wurde bisher noch nicht beantragt bzw. genehmigt, eine Erteilung steht somit im pflichtgemäßen Ermessen des Bau- und Umweltausschusses.

 

Alle Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag von Frau Ramona Schug und Herrn Dominik Schug zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/11 der Gemarkung Dorgendorf, Gustav-Schug-Ring 16, zu.

Die beantragten Befreiungen

-          zur Unterschreitung der Dachneigung,

-          zu Erdauffüllungen und

-          zur abweichenden Dacheindeckung

werden erteilt.