Der Erste Bürgermeister verlas folgende Beschlussvorlage:

 

Die Antragstellerin beabsichtigt die Nutzungsänderung von Wohnraum zu Übernachtungszimmern auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 273 und 274 der Gemarkung Baunach, Würzburger Straße 10/10a. Bauliche Veränderungen sind den Plänen nicht zu entnehmen.

 

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit dem Innenbereich nach §34 BauGB zuzuordnen. Dort sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Die nähere Umgebung ist, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, als gemischte Baufläche (MI) nach §6 BauNVO einzuschätzen. Dort sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes nach §6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO regelzulässig.

Im Hinblick auf die Erschließung und das Maß der baulichen Nutzung ergeben sich durch die reine Nutzungsänderung ebenfalls keine Unterschiede zum Bestand. Gleiches gilt für das Ortsbild.

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Die nötigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Aus Sicht des Bauamtes kann dem Vorhaben zugestimmt werden.


Beschluss:          6 : 1

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag von Frau Hermine Pachulla zur Nutzungsänderung von Wohnraum zu Übernachtungszimmern auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 273 und 274 der Gemarkung Baunach, Würzburger Straße 10 und 10a, zu.