Folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner vergangenen Sitzung mit dieser Angelegenheit befasst. Der Antragsteller hatte damals einen Kniestock von 2,42 m beantragt, was vom Bau- und Umweltausschuss abgelehnt wurde. Daraufhin wurde eine überarbeitete Planung vorgelegt. In dieser Planung wird über dem obersten Geschoss eine Zwischendecke eingezogen. Dies ist dadurch kein Dachgeschoss mehr, da der obere Abschluss nicht mehr die Dachhaut ist, sondern diese Zwischendecke. Die Wand ist dadurch nach Definition kein Kniestock mehr.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des Wohnhauses mit Abbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses und Dach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1588/5 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Hemmerleinsleite“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Hemmerleinsleite“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Überbaubare Grundstücksfläche

 

Schon das bestehende Wohnhaus steht teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Sanierung des Dachgeschosses und des Daches.

 

Dachneigung

 

Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 30° - 32° fest, der Antragsteller beabsichtigt eine Dachneigung von 15°

 

Anzahl der Vollgeschosse

 

Durch die geänderte Planung wird aus dem bisherigen Dachgeschoss ein zweites Vollgeschoss. Der Bebauungsplan Hemmerleinsleite setzt nur ein Vollgeschoss fest. Im Baugebiet befinden sich mehrere Gebäude mit ähnlicher Bauweise.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift (auf dem alten Plan) zugestimmt. Die Problematik mit dem Kniestock wurde durch die geänderte Planung gelöst.


Beschluss:          6 : 1

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag von Herrn Jörg Ermert zur Sanierung des Wohnhauses mit Abbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses und Dach auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1588/5, 96148 Baunach, Hemmerleinsleite 22 zu.

Die beantragten Befreiungen:

-          zur überbaubaren Grundstücksfläche,

-          zur geringeren Dachneigung und

-          zur Anzahl der Vollgeschosse

werden erteilt.