Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Breites Feld“ muss sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB = Entwicklungsgebot). Aus diesem Grund muss durch die Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.


Beschluss:          15 : 1

 

Mit dem Bauleitplanverfahren „Solarpark Breites Feld“ wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nötig. Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt hiermit die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Baunach zur Ausweisung eines Sondergebietes „Sonnenenergie“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Breites Feld“.

Der Änderungsbereich beinhaltet teilflächig die Grundstücke der Gemarkung Prie­gendorf mit den Flurnummern 281, 351, 352, 353, 358, 359, 370, 371, 372, 376, 378, 379, 380, 388, 389, 390. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung im Flur­bereinigungsverfahren ist dies künftig vollflächig die Flurnummer 890.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. 

Der Stadtrat der Stadt Baunach billigt den Vorentwurf mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Bereich Westlich Priegendorf – Solar­park Breites Feld vom 03. November 2020.

Nach § 11 Abs. 1 BauNVO erfolgt eine Flächenausweisung nach der Art der bauli­chen Nutzung als Sonderbaufläche, die für eine Bebauung mit einer Freiflächen­photovoltaikanlage vorbereitet.

Für die vorliegende Planfassung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.