Sitzung: 03.11.2020 Stadtrat Baunach
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Breites Feld“ muss sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB = Entwicklungsgebot). Aus diesem Grund muss durch die Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Beschluss: 15
: 1
Mit dem
Bauleitplanverfahren „Solarpark Breites Feld“ wird die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes nötig. Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt hiermit die
Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Baunach zur
Ausweisung eines Sondergebietes „Sonnenenergie“ für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Solarpark Breites Feld“.
Der Änderungsbereich beinhaltet
teilflächig die Grundstücke der Gemarkung Priegendorf mit den Flurnummern 281,
351, 352, 353, 358, 359, 370, 371, 372, 376, 378, 379, 380, 388, 389, 390. Mit
der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren ist dies künftig
vollflächig die Flurnummer 890.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Stadt Baunach billigt den Vorentwurf mit
der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Bereich Westlich Priegendorf – Solarpark Breites Feld vom 03. November 2020.
Nach
§ 11 Abs. 1 BauNVO erfolgt eine Flächenausweisung nach der Art der baulichen
Nutzung als Sonderbaufläche, die für eine
Bebauung mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorbereitet.
Für die vorliegende Planfassung ist
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.