Die Mitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von 2 Schleppdachgauben auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/65 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleewiese – 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Überschreitung der Gaubenlänge

 

Der Bebauungsplan setzt eine max. Länge der Gaube von 1/3 der Firstlänge fest. Die geplante Dachgaube hat eine breite von ca. 3,10 m.

 

Dachneigung

 

Die Dachgaube soll mit 18° Dachneigung errichtet werden, im Bebauungsplan von 45 ° ( +- 3) festgesetzt.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Gauben gibt, die größer als 1/3 der Firstlänge sind inkl. anderer Dachneigung, z. B. An der Kleewiese 19 sind. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag zur Errichtung von 2 Schleppdachgauben auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 2108/65, 96148 Baunach, An der Kleewiese 23 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          Überschreitung der Gaubenlänge

-          Abweichende Dachneigung

werden erteilt.