Die Mitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller möchte im Zuge eines Vorbescheides folgende Fragen bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten des Grundstückes mit der Fl.Nr. 2282 der Gemarkung Baunach, Bahnhofstr. 18a geklärt haben.

 

  1. Abriss der vorhandenen Gebäude und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

 

  1. Abriss der vorhandenen Gebäude und Errichtung eines Gewerbes

 

  1. Nutzungsänderung der Stallungen für Pferdehaltung

 

 

Aus Sicht des Bauamtes handelt es sich bei dem Grundstück, mit der Fl.Nr. 2282 der Gemarkung Baunach, um ein Grundstück im Außenbereich. Hier wäre lediglich eine Bebauung nach § 35 BauGB zulässig. Die Bewertung ob das Grundstück nach dem Innen- oder Außenbereich zu bewerten ist erfolgt vom Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Eine Wohnnutzung sowie eine Gewerbliche Nutzung sind im Außenbereich nicht zulässig, ebenso wie die Errichtung eines Gewerbes. Die Nutzungsänderung der Stallungen für Pferdehaltung wäre unter dem Aspekt der Privilegierung eventuell vorstellbar.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Aus Sicht des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Baunach handelt es sich bei dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2282 der Gemarkung Baunach, Bahnhofstraße 18a um ein Grundstück im Außenbereich. Eine Bebauung ist demnach nur nach § 35 BauGB möglich.