Die Mitglieder des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll erfolgen, um die Parkfläche auf dem angrenzenden und bisher ungenutzten Grundstück zu ermöglichen. Darüber hinaus wird nördlich von Baunach eine landwirtschaftliche Fläche in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft geändert. Auf die beigefügten Unterlagen und die Ausführungen des Planungsbüros wird verwiesen. Diese Fläche dient als Ausgleichsfläche für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“. Auf die beigefügten Unterlagen und die Ausführungen des Planungsbüros wird verwiesen.

 

Herr Schönfelder vom Planungsbüro Strunz erläuterte die Park-Problematik und zeigte Ausgleichsflächen anhand von Plänen. Die weiteren Schritte wurden geschildert.

 

Auf Nachfrage teilte der Vorsitzende mit, dass die Ausgleichsflächen nicht Eigentum der Stadt Baunach sind.

 

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind vom Verein Pferdepartner Franken e.V. zu tragen.

 


Beschluss:          13 : 3

 

Der Stadtrat beschließt zur Sicherstellung der Entwicklung der verbindlichen Bauleitplanung (vorhabenbezogener BBP SO Pferdehof) aus der vorbereitenden Bauleitplanung die 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich östlich der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“. Die Sonderbaufläche wird hier nach Osten erweitert, um die für den Pferdehof erforderlichen Parkplatzbedarf für Besucher sicherzustellen. Dafür wird der westliche Teil der wirksam ausgewiesenen Ver-/Entsorgungsfläche entsprechend geändert.

Der Änderungsbereich beinhaltet teilflächig das Grundstück der Gemarkung Baunach mit der Flurnummer 1605. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung im Flur­bereinigungsverfahren ist dies künftig teilflächig die Flurnummer 3735.

Des Weiteren wird ein kleiner Teil im Nordwesten der ausgewiesenen Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Pferdehof in eine Grünfläche mit dem Zusatz Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft geändert. In diesem Bereich wird zudem eine Fläche für Ver-/Entsorgung ausgewiesen, für das in der konkreten Bauleitplanung vorzusehende Absetzbecken der benötigten Regenrückhaltefläche.

Nördlich von Baunach wird eine Fläche für die Landwirtschaft in eine weitere Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft geändert. Der Änderungsbereich beinhaltet teilflächig die Grundstücke der Gemarkung Baunach mit den Flurnummern 2843, 2844, 2845 und 3060. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung im Flur­bereinigungsverfahren ist dies künftig teilflächig die Flurnummer 4495.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. 

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die Planung zur 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich der Sonderbaufläche „Pferdehof“ als Vorentwurf.

Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.