Die Mitglieder haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Im Norden von Baunach besteht beim Gewerbebetrieb Messingschlager seit einigen Jahren ein Bike-Parkour. Die Fläche ist als Gewerbegebiet ausgewiesen und soll langfristig für Erweiterungen des Gewerbebetriebs verwendet werden. Der Bike-Parkour soll daher entsprechend nach Nordwesten verlegt werden. Dies bedingt die Änderung des Bebauungsplanes „Baunach-Nord 1“, in dem die entsprechende Fläche als Gewerbegebiet bzw. als Ausgleichsfläche ausgewiesen ist.

Die Ausweisung im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist für diesen Bereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB von gewerblicher Baufläche in Grünfläche zu ändern.

 

Des Weiteren ist die Ausweisung von Ausgleichsfläche erforderlich, da die bisher ausgewiesene Ausgleichsfläche durch die Grünfläche für den Bikepark überplant wird.

 

Nach dem bereits erfolgten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes am 02.04.2019 liegen jetzt die entsprechenden Planausarbeitungen für den Bebauungsplan und die parallele Flächennutzungsplans- und Landschaftsplanänderung vor, die als Vorentwürfe für das weitere Verfahren beschlossen werden können.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass die neue Anlage eine perfekte Ergänzung zum bisherigen Angebot auf dem Gelände der Fa. Messingschlager ist und so konzipiert ist, dass jeder, vom Kind bis zum Leistungssportler, dort trainieren und fahren kann. Der Bikepark kann sich zum neuen Treffpunkt für viele Generationen entwickeln, da der Park durch die Kombination von verschiedenen Strecken und Trails nahezu von jedem genutzt werden kann. Außerdem wird das touristische Potential unserer Region dadurch deutlich aufgewertet. Die Anlage wird von der Fa. Messingschlager gebaut und betrieben. Sie ist mit Leader-Mitteln gefördert und für jedermann kostenlos im Rahmen der Öffnungszeiten zugänglich.

 

Herr Schönfelder vom Planungsbüro Strunz stellte die Planungen anhand von Lageplänen vor.

 

Auf Nachfrage teilte Herr Schönfelder mit, dass die Einhaltung der Regelungen zur Wasserschutzzone gegebenenfalls durch das Gesundheitsamt oder das Landratsamt geprüft wird. Der Vorsitzende fügte hinzu, dass der Wasserschutz an erster Stelle steht und die Regelungen von der Fa. Messingschlager einzuhalten sind.


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die heute vorgestellte Planung zum Bebauungsplan „Bikepark“ mit 1. Bebauungsplan-Änderung „Baunach-Nord 1" als Vorentwurf.

 

Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.