Inhaltlich wird auf die Ausführungen zur Bebauungsplan-Änderung „Baunach Nord I“ verwiesen. Der Aufstellungsbeschluss zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls am 02.04.2019 gefasst.

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die heute vorgestellte Planung zur 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Bikepark“ als Vorentwurf.

 

Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.