Die Mitglieder des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Der Stadtrat hatte zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen, einen beschließenden Sonderausschuss Corona einzurichten. Gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 GeschO kann dieser nur bis zum 31. Dezember 2020 einberufen werden.

Die Fraktion der SPD-FFB beantragte mit Schreiben vom 08. November die Verlängerung dieser Regelung bis zum 31. Dezember 2021. Die Änderung ist im beigefügten Entwurf rot markiert.

 


Beschluss:          15 : 1

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung zu. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Baunach 2020/2026 wird in § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 wie folgt geändert: „Der Sonderausschuss Corona kann nur bis zum 31. Dezember 2021 einberufen werden“.

Weitere Änderungen der Geschäftsordnung werden nicht vorgenommen. Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 02. Dezember 2020 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift beigefügt.