Folgenden Sachverhalt erhielten die Mitglieder mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/4 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Baunach Kleewiese“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Da es sich hier um einen Anbau handelt ist ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

 

Der Wintergarten wird westlich teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet.

 

Dachneigung und Dachform

 

Der Bebauungsplan setzt Satteldächer mit 45° +-3° vor. Das Dach des Wintergartens wird mittels Pultdach ca. 10° an dem Wohnhaus befestigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.