Gemeinderat Roppelt regte an, ob es nicht möglich sei von der Fl.Nr. 1480/2 der Gemarkung Baunach ein Stück zu erwerben und dort für Schüler einen Fußgängerweg zu errichten. Der Vorsitzende erklärte, dass es sich bei dem Grundstück um ein Baugrundstück handelt, welches im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Entlang der Würzburger Straße führt ein Gehweg über den Kutscherweg und Karpfenweg direkt zur Schule, dieser ist von den Schülern zu nutzen.