Im Zuge dem Verfahren „Flurneuordnung Appendorf“ sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden. Die Vorstände der TG Appendorf schlagen daher eine Änderung der Gemeindegrenze vor (siehe versendeten Plan).

 

Die Änderung bedarf nach § 58 Abs. 2 Satz 3 FlurbG der Zustimmung der Stadt Baunach. Es wird um einen Beschluss des Stadtrates gebeten.

 

 

Die Änderung der Gemeindegrenze soll an dem im Plan rot markierten Flurweg erfolgen, da dieser Weg eine örtlich erkennbare Grenze darstellt. An den anliegenden Grundstücken kommt es somit teilweise zu Veränderung der Fläche. Im Ganzen hätte die Stadt Baunach eine Flächenminderung von insgesamt 89 m².

 

Es ist zu beraten ob die Fläche, resultierend aus der Flächenminderung, von 89 m² ohne weitere Gegenleistung an die Gemeinde Lauter abgegeben wird. An den Eigentumsverhältnissen der Stadt Baunach ändert sich nichts, da die betroffenen Grundstücke in Privateigentum sind. Es würde sich lediglich die Gemeindegrenze verändern. Wenn dem der Stadtrat so zustimmt ergeht folgender Beschluss

 


Beschluss:          16 : 0

 

Die Vorstände der Teilnehmergemeinschaft Appendorf haben die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Stadtgebiet Baunach eine Flächenminderung von 0,0089 ha. Der Stadtrat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.