Der Vorsitzende begrüßt Herrn Stark und Herrn Martin vom Architekturbüro Stark und stellt anschließend die Historie des Planungsprozesses dar, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 1995 begonnen hatte.

Herr Stark stellt das Konzept mit Hilfe von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Animationen des Innen- und Außenbereichs ausführlich vor. Durch das vorgegebene Raumprogramm und die Gespräche mit den möglichen Nutzern haben sich zwei Varianten herauskristallisiert. Neben der Sportnutzung soll auch ein Mehrwert für verschiedene Veranstaltungen erzeugt werden. Herr Martin erläutert die energetischen Überlegungen. Es wird hier eine Solaranlage für das Brauchwasser empfohlen, auch die Nutzung von Photovoltaik sollte geprüft werden.

 

Erste Variante (Arbeitstitel: „2.2“)

 

 

Zweite Variante (Arbeitstitel: „3.2“)

 

 

Der Vorsitzende legt die geplanten Kosten dar. Beide Varianten werden momentan auf Baukosten in Höhe von ca. 8.500.000,00 € brutto geschätzt. Darin sind die die Kosten des Gebäudes und der Nebenanlagen (Zufahrten, Stellplätze, Versorgungsleitungen) sowie Baunebenkosten inbegriffen. Es sollen alle möglichen Förderungen in Anspruch genommen werden. Die Folgekosten sollen durch eine energieeffiziente Bauweise sowie Vermietungen auch an auswärtige Vereine und Verbände minimiert werden.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem das Thema Versicherungsschutz für das Gebäude, die Beteiligung der Nachbarn sowie die laufende Bauvoranfrage beim Landratsamt angesprochen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Versicherung bereits geprüft wurde.

 

 


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die Errichtung der geplanten Mehrzweckhalle auf dem Festplatz der Stadt Baunach in Form der vorgestellten Variante 3.2 des Architekturbüros Stark aus München. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Insbesondere sind Gespräche mit den beteiligten Vereinen zu führen, um die Modalitäten vertraglich zu regeln. Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der Stellung eines Bauantrages mit der beschlossenen Variante zu. Eine Elementarversicherung des Gebäudes ist abzuklären.