Sitzung: 09.03.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Georg-Jäger-Straße“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Geländeveränderung
Das Grundstück wird in Richtung Süden teilweise aufgeschüttet.
Dacheindeckung
Die Dacheindeckung ist in anthrazit geplant. BPlan legt rot bis rotbraun fest.
Die Prüfung hat ergeben, dass im Bebauungsplangebiet bereits alle Befreiungen erteilt wurden. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden.
Die erforderlichen Stellplätze, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Baunach stimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage und Terrassenanbau auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach,
Fl.Nr. 1445, 961, Georg-Jäger-Straße 21 zu.
Die beantragten
Befreiungen
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zur Abweichung der Dacheindeckung
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zur Veränderung der natürlichen Geländeform
werden erteilt.