Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagengebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 208/8 der Gemarkung Priegendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geracher Weg West“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Am Brennofen“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Das Wohnhaus wird außerhalb der Baugrenze errichtet.

 

Dachüberstände

Der BPlan setzt einen Dachüberstand am Ortsgang von 0,30 m fest, geplant sind 0,50 m.

 

Dachneigung

Der BPlan setzt für Satteldächer eine Dachneigung von 42° +- 3° fest, geplant ist ein Satteldach mit 22°.

 

Firstrichtung Garage

Der BPlan setzt für die Garage eine Firstrichtung von 90° zur Straße fest. Geplant ist der First parallel zur Straße.

 

Vollgeschosse

Die Zahl der Vollgeschosse wird mit I + D festgesetzt. Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei vollen Geschossen.

 

Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus der geltenden Stellplatzsatzung ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagengebäude auf dem Grundstück der Gemarkung Priegendorf, Fl.Nr. 208/8, 96148 Baunach-Priegendorf, Am Brennofen 15 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenze

-          zur Abweichung der Dachneigung

-          zur Abweichung der Vollgeschosse

-          zur Abweichung der Firstrichtung

-          zur Abweichung des Dachüberstand

werden erteilt.