Sitzung: 04.05.2021 Stadtrat Baunach
Die Mitglieder des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.
Der Stadtrat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 02. März mit dieser Thematik befasst. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 22. März 2021 bis einschließlich 23. April 2021 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge des Büros Strunz sind auch dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
Zu den einzelnen Stellungnahmen werden folgende Abwägungsbeschlüsse vorgeschlagen:
- Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Der Stadtrat nimmt
zur Kenntnis, dass im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB aus
den Reihen der Bürgerschaft keine Stellungnahmen eingegangen sind.
- Landratsamt Bamberg
Immissionsschutz:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Stellungnahme vom
26.01.2021 wurde vom Stadtrat am 02.03.2021 behandelt. Aus dem jetzigen Verweis
des Immissionsschutzes auf die damalige Stellungnah-me ergibt sich keine
Abwägungsrelevanz.
Bodenschutz:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
der in der Stellungnahme vom 26.01.2021 gewünschte Änderungsvorschlag
berücksichtigt wurde und sich keine weiteren Anmerkungen oder Ergänzungen
ergeben, wird zur Kenntnis genommen.
Wasserrecht:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Stellungnahme vom
26.01.2021 wurde vom Stadtrat am 02.03.2021 behandelt. Aus der Mitteilung, dass
sich keine neuen Erkenntnisse/Bedenken ergeben, ergibt sich keine neue
Abwägungsrelevanz.
Gesundheitswesen:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Ausführungen des
Gesundheitswesens werden zur Kenntnis genommen. Ein Abwägungsbedarf ergibt sich
daraus wie schon aus der Stellungnahme vom 26.01.2021 nicht.
Naturschutz:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Ausführungen
werden zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der bei der
Ortseinsicht 2019 auf der geplanten Ausgleichsfläche festge-stellten Dominanz
von Stickstoffzeigern (Weißklee, Löwenzahn etc.) wurde eine Einstufung als
intensiv genutztes Grünland vorgenommen. Dies war schon in den Unterlagen zum
Vorentwurf und somit in der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ausgeführt,
wogegen keine anderslautende Mitteilung der UNB erfolgte. Hier scheint eine
Diskrepanz mit dem angeblich seit Jahren laufenden Vertragsnatur-schutzprogramm
vorzuliegen.
Die im weiteren
gemachten Ausführungen sind, wie aufgeführt, entweder schon in den
Festsetzungen berücksichtigt, oder nicht weiter im B-Plan zu regeln.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die entsprechenden Nachweise für das gebiets-heimische
Pflanzmaterial bei der UNB vorzulegen.
Im Textteil wird als
Hinweis ergänzt, dass der bereits festgesetzte Wildverbiss-schutz sinngemäß
auch für den Fall einer Beweidung zu beachten ist.
Nach Rücksprache mit
dem Betreiber ist überhaupt keine Beleuchtung vorgesehen. In die Begründung
wird dies redaktionell erklärend aufgenommen. Für den Fall, dass doch eine
Beleuchtung während der Betriebszeiten erforderlich wird (z.B. im Winterhalbjahr)
wird am Hinweis Nr. 3 (Artenschutz) festgehalten.
Die Verwaltung wird
im Weiteren beauftragt, die erforderlichen Meldungen an das Ökoflächenkataster
vorzunehmen und die Herstellung der Ausgleichsfläche der UNB mitzuteilen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und zu gegebener Zeit beachtet.
- Regierung von Oberfranken
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
es nicht gegen die Planung einzuwenden gibt, wird zur Kennt-nis genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die gewünschte Übersendung nach Verfahrensab-schluss an die
genannte Adresse vorzunehmen.
- Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bereich Forsten:
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Der Stadtrat nimmt
die Stellungnahme des AELF, Bereich Forsten, zur Kenntnis und beschließt dazu
wie folgt:
Die Nutzung als Wald
im Sinne des Waldgesetzes und damit die bisherige forst-wirtschaftliche Nutzung
bleibt unbenommen. Dies dokumentiert die Stadt durch die entsprechende
Flächenausweisung. Wie im Umweltbericht ausgeführt, werden keine Rodungen
erfolgen, mithin ist keine Rodungserlaubnis erforderlich. Eine Beseitigung des
Waldes ist auch nicht erwünscht, da der Wald bewusst auch mit dem Fahrrad
durchquert werden soll. Das Durchfahren des Waldes mit dem Fahrrad stellt auch
keine neue Nutzungsart dar, sondern ist schon bisher möglich.
Die Beantragung einer
Rodungserlaubnis wird daher nicht erfolgen.
- PLEdoc GmbH
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
von der PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen nicht betroffen sind, wird
zur Kenntnis genommen.
- Bayernwerk Netz GmbH
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
keine zusätzlichen Belange der Bayernwerk Netz GmbH betrof-fen sind, wird zur
Kenntnis genommen.
Der Stadtrat stellt
fest, dass in der Stellungnahme vom 11.01.2021 mitgeteilt wur-de, dass keine
Einwände bestehen.
Die Bayernwerk Netz
GmbH wird bei weiteren Verfahrensschritten beteiligt.
- Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
- Deutsche Telekom Technik GmbH
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
die Deutsche Telekom Technik GmbH keine Einwände hat, wird zur Kenntnis
genommen.
- Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Der Stadtrat nimmt
die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt dazu wie folgt:
Löschwasserversorgung:
Die Löschwassermenge
kann bestätigt werden. Dabei ist anzumerken, dass bis auf die Startplattform
und stellenweise Holzgeländer keine aus brennbaren Materialien bestehende
Einbauten entstehen werden. Es handelt sich nicht um die Ansiedlung eines
Gewerbebetriebes.
Im Bereich des
Bikeparks werden keine Hydranten vorgesehen. Auf die zur Nutzung vorhandenen
Hydranten wird verwiesen.
Zufahrten:
Die Zufahrt ins
Gebiet ist bereits Bestand und entspricht den Vorschriften.
Begrünung:
Für einen
Leitereinsatz ist für den Bikepark kein Bedarf erkennbar.
Im Bikepark sind
weder neue Straßen noch Kellerräume geplant.
- Gemeinde Breitengüßbach
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Der Stadtrat nimmt
die Mitteilung, dass der Gemeinderat der Gemeinde Breiten-güßbach keine
Einwendungen hat und eine weitere Beteiligung nicht für erforderlich gehalten
wird, zur Kenntnis und beschließt daher, die Gemeinde Breitengüßbach an
weiteren Verfahrensschritten nicht mehr zu beteiligen.
- Gemeinde Kemmern
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Der Stadtrat nimmt
die Mitteilung, dass seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein-wendungen oder
Bedenken bestehen und auf eine weitere Beteiligung verzichtet wird, zur
Kenntnis und beschließt daher, die Gemeinde Kemmern am weiteren Ver-fahren
nicht mehr zu beteiligen.
- Bayerischer Bauernverband
Beschlussvorschlag: 16 : 0
Die Mitteilung, dass
keine Bedenken oder Einwendungen erhoben werden, wird zur Kenntnis genommen.
Der Bayerische
Bauernverband wird bei weiteren Verfahrensschritten beteiligt.
Beschluss: 16
: 0
Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung der vorab
gefassten Beschlüsse den Entwurf zum
Bebauungsplan "Bikepark" mit der 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Baunach Nord 1“ in der Fassung vom 04.05.2021 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss –
nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung der diesbezüglichen
Flächennutzungsplan-Änderung - ortsüblich bekannt zu machen und den
Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.