Die Mitglieder des Stadtrates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Der Stadtrat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 02. März mit dieser Thematik befasst. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 22. März 2021 bis einschließlich 23. April 2021 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge des Büros Strunz sind auch dem beigefügten Bericht zu entnehmen.

Zu den einzelnen Stellungnahmen werden folgende Abwägungsbeschlüsse vorgeschlagen:

 

  1. Öffentlichkeit

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB aus den Reihen der Bürgerschaft keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

  1. Landratsamt Bamberg

 

Immissionsschutz:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Stellungnahme vom 26.01.2021 wurde vom Stadtrat am 02.03.2021 behandelt. Aus dem jetzigen Verweis des Immissionsschutzes auf die damalige Stellungnah-me ergibt sich keine Abwägungsrelevanz.

 

Bodenschutz:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass der in der Stellungnahme vom 26.01.2021 gewünschte Änderungsvorschlag berücksichtigt wurde und sich keine weiteren Anmerkungen oder Ergänzungen ergeben, wird zur Kenntnis genommen.

 

Wasserrecht:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Stellungnahme vom 26.01.2021 wurde vom Stadtrat am 02.03.2021 behandelt. Aus der Mitteilung, dass sich keine neuen Erkenntnisse/Bedenken ergeben, ergibt sich keine neue Abwägungsrelevanz.

 

Gesundheitswesen:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Ausführungen des Gesundheitswesens werden zur Kenntnis genommen. Ein Abwägungsbedarf ergibt sich daraus wie schon aus der Stellungnahme vom 26.01.2021 nicht.

 

Naturschutz:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der bei der Ortseinsicht 2019 auf der geplanten Ausgleichsfläche festge-stellten Dominanz von Stickstoffzeigern (Weißklee, Löwenzahn etc.) wurde eine Einstufung als intensiv genutztes Grünland vorgenommen. Dies war schon in den Unterlagen zum Vorentwurf und somit in der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ausgeführt, wogegen keine anderslautende Mitteilung der UNB erfolgte. Hier scheint eine Diskrepanz mit dem angeblich seit Jahren laufenden Vertragsnatur-schutzprogramm vorzuliegen.

Die im weiteren gemachten Ausführungen sind, wie aufgeführt, entweder schon in den Festsetzungen berücksichtigt, oder nicht weiter im B-Plan zu regeln.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Nachweise für das gebiets-heimische Pflanzmaterial bei der UNB vorzulegen.

Im Textteil wird als Hinweis ergänzt, dass der bereits festgesetzte Wildverbiss-schutz sinngemäß auch für den Fall einer Beweidung zu beachten ist.

Nach Rücksprache mit dem Betreiber ist überhaupt keine Beleuchtung vorgesehen. In die Begründung wird dies redaktionell erklärend aufgenommen. Für den Fall, dass doch eine Beleuchtung während der Betriebszeiten erforderlich wird (z.B. im Winterhalbjahr) wird am Hinweis Nr. 3 (Artenschutz) festgehalten.

Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, die erforderlichen Meldungen an das Ökoflächenkataster vorzunehmen und die Herstellung der Ausgleichsfläche der UNB mitzuteilen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zu gegebener Zeit beachtet.

 

  1. Regierung von Oberfranken

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass es nicht gegen die Planung einzuwenden gibt, wird zur Kennt-nis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die gewünschte Übersendung nach Verfahrensab-schluss an die genannte Adresse vorzunehmen.

 

  1. Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Bereich Forsten:

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des AELF, Bereich Forsten, zur Kenntnis und beschließt dazu wie folgt:

Die Nutzung als Wald im Sinne des Waldgesetzes und damit die bisherige forst-wirtschaftliche Nutzung bleibt unbenommen. Dies dokumentiert die Stadt durch die entsprechende Flächenausweisung. Wie im Umweltbericht ausgeführt, werden keine Rodungen erfolgen, mithin ist keine Rodungserlaubnis erforderlich. Eine Beseitigung des Waldes ist auch nicht erwünscht, da der Wald bewusst auch mit dem Fahrrad durchquert werden soll. Das Durchfahren des Waldes mit dem Fahrrad stellt auch keine neue Nutzungsart dar, sondern ist schon bisher möglich.

Die Beantragung einer Rodungserlaubnis wird daher nicht erfolgen.

 

  1. PLEdoc GmbH

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass von der PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen nicht betroffen sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Bayernwerk Netz GmbH

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass keine zusätzlichen Belange der Bayernwerk Netz GmbH betrof-fen sind, wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat stellt fest, dass in der Stellungnahme vom 11.01.2021 mitgeteilt wur-de, dass keine Einwände bestehen.

Die Bayernwerk Netz GmbH wird bei weiteren Verfahrensschritten beteiligt.

 

  1. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH keine Einwände hat, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt dazu wie folgt:

Löschwasserversorgung:

Die Löschwassermenge kann bestätigt werden. Dabei ist anzumerken, dass bis auf die Startplattform und stellenweise Holzgeländer keine aus brennbaren Materialien bestehende Einbauten entstehen werden. Es handelt sich nicht um die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes.

Im Bereich des Bikeparks werden keine Hydranten vorgesehen. Auf die zur Nutzung vorhandenen Hydranten wird verwiesen.

Zufahrten:

Die Zufahrt ins Gebiet ist bereits Bestand und entspricht den Vorschriften.

Begrünung:

Für einen Leitereinsatz ist für den Bikepark kein Bedarf erkennbar.

Im Bikepark sind weder neue Straßen noch Kellerräume geplant.

 

  1. Gemeinde Breitengüßbach

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung, dass der Gemeinderat der Gemeinde Breiten-güßbach keine Einwendungen hat und eine weitere Beteiligung nicht für erforderlich gehalten wird, zur Kenntnis und beschließt daher, die Gemeinde Breitengüßbach an weiteren Verfahrensschritten nicht mehr zu beteiligen.

 

  1. Gemeinde Kemmern

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung, dass seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein-wendungen oder Bedenken bestehen und auf eine weitere Beteiligung verzichtet wird, zur Kenntnis und beschließt daher, die Gemeinde Kemmern am weiteren Ver-fahren nicht mehr zu beteiligen.

 

  1. Bayerischer Bauernverband

 

Beschlussvorschlag:       16 : 0

 

Die Mitteilung, dass keine Bedenken oder Einwendungen erhoben werden, wird zur Kenntnis genommen.

Der Bayerische Bauernverband wird bei weiteren Verfahrensschritten beteiligt.

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den Entwurf zum

Bebauungsplan "Bikepark" mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baunach Nord 1“ in der Fassung vom 04.05.2021 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss – nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung der diesbezüglichen Flächennutzungsplan-Änderung - ortsüblich bekannt zu machen und den Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.