Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Stadt Baunach betreibt Friedhöfe in den Stadtteilen Baunach, Reckenneusig, Dorgendorf und Priegendorf.

 

Hierzu hat sie eine sog. Friedhofsatzung erlassen, in der die Regelungen zum Betrieb geregelt sind. Eine zweite Satzung die sog. Friedhofsgebührensatzung regelt die Erhebung der Gebühren, die durch die Nutzung des Friedhofes entstehen.

 

Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2009 und wurde in den Jahren 2012 und 2017 geändert. Die Änderungen 2012 umfassten geringfügige Preisanpassungen für die Grabherstellung (externe Dienstleistung). Die Änderungen 2017 umfassten Änderungen wegen der Anpassung der Friedhofssatzung (z.B. Verlängerung des Grabnutzungsrechts).

 

Eine umfassende Anpassung steht aus.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat am 19.05.2021 jeweils ein neues Muster für die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung herausgegeben. Diese beinhalten alle Rechtsänderungen sowie Urteile zu diesem Bereich und berücksichtigt auch die Veränderungen in der Lebensführung.

 

Die beiden Satzungen greifen insbesondere im Gebührenteil ineinander. Die Verwaltung überarbeitet derzeit die beiden Satzungen. Grundlage werden die neuen Muster sein, die um die örtlichen Gegebenheiten (Grabgrößen, Ruhezeiten, etc.) ergänzt werden. Da die Satzungen aufeinander abgestimmt werden müssen und gleichzeitig eine neue Gebührenkalkulation erstellt wird, werden die Satzungen hierzu nachgereicht.

 

Die Gebührenkalkulation wird auf Basis einer sog. Äquivalenzziffernkalkulation unter Berücksichtigung aller Kosten erstellt. Diese Kalkulation verteilt die Kosten und somit die zur Kostendeckung notwendigen Gebühren auf die einzelnen Bestattungsarten unter Berücksichtigung der Größe und „Belegungsfähigkeit“. Diese Kalkulationsart wird unter anderem vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angewendet und an der Bayerischen Verwaltungsschule bei Weiterbildungen vermittelt. Sie hält nach hiesigem Kenntnisstand auch gerichtlichen Überprüfungen stand.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Stadtratsmitglied Manuela Fößel stellt für die Fraktion SPD / FBB den Antrag, eine moderate Gebührenerhöhung zu prüfen.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 


Beschluss:          13 : 3

 

Der Stadtrat beschließt die in der Sitzung vorliegende und diesem Protokoll im Entwurf beigefügte Friedhofsgebührensatzung.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.