Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Stadt Baunach betreibt Friedhöfe in den Stadtteilen Baunach, Reckenneusig, Dorgendorf und Priegendorf.

 

Hierzu hat sie eine sog. Friedhofsatzung erlassen, in der die Regelungen zum Betrieb geregelt sind. Eine zweite Satzung die sog. Friedhofsgebührensatzung regelt die Erhebung der Gebühren, die durch die Nutzung des Friedhofes entstehen.

 

Die derzeit gültige Friedhofssatzung stammt aus dem Jahr 2005 und wurde im Jahr 2017 geändert. Die Änderungen waren von geringem Umfang und haben im Wesentlichen die „Verlängerung“ umgestaltet sowie die „Lebenspartnerschaft“ ergänzt.

 

Eine umfassende Anpassung steht aus.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat am 19.05.2021 jeweils ein neues Muster für die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung herausgegeben. Diese beinhalten alle Rechtsänderungen sowie Urteile zu diesem Bereich und berücksichtigt auch die Veränderungen in der Lebensführung.

 

Die beiden Satzungen greifen insbesondere im Gebührenteil ineinander. Die Verwaltung überarbeitet derzeit die beiden Satzungen. Grundlage werden die neuen Muster sein, die um die örtlichen Gegebenheiten (Grabgrößen, Ruhezeiten, etc.) ergänzt werden. Da die Satzungen aufeinander abgestimmt werden müssen und gleichzeitig eine neue Gebührenkalkulation erstellt wird, werden die Satzungen hierzu nachgereicht.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Der Vorsitzende äußert, dass eine Überarbeitung aufgrund der neuen Bestattungsmöglichkeiten notwendig ist und übergibt das Wort an den Hauptamtsleiter, Herrn Lavinger.

 

Dieser erläutert, dass die Gebühren nach der Äquivalenzziffernkalkulation berechnet wurden und auf eine tatsächliche Kostendeckung abzielen. Die letzte Kalkulation ist vor 20 Jahren erfolgt. Die kalkulatorischen Kosten haben bisher gefehlt, welche nun mit einberechnet wurden. Ebenso die Eigenleistung der Mitarbeiter des Bauhofes. Die nächste Kalkulation sollte in 3 Jahren erfolgen.

Aufgrund der Ruhefrist von 30 Jahren ist die Gebühr höher, da das Grab für diesen Zeitraum belegt ist. Die Satzung wurde möglichst einfach gehalten mit wenigen Ausnahmen.

 

Der Erste Bürgermeister Tobias Roppelt weist auf einen optionalen Artikel zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit hin und liest diesen vor. Aus seiner Sicht sollte dieser Artikel mit aufgenommen werden.

 

Offene Fragen der Stadtratsmitglieder werden beantwortet und folgende Punkte werden angesprochen:

 

-          Größe der Grabplatten nach § 16 Abs. 6 der Verordnung

Ein Bescheid mit Auflagen schreibt diese Regelungen vor

 

-          Sondervorschriften Friedhof Reckenneusig

Die Vorschriften sind aufgrund der Auszeichnung notwendig. Bei der Veröffentlichung soll eine Erläuterung mit bekannt gegeben werden

 

-          Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden

 

-          Fahrradmitnahme auf dem Friedhofsgelände

Die Mitnahme ist laut der Verordnung verboten. Im Außenbereich befinden sich Fahrradständer

 

 

-          Zulässigkeit von Grabsteinen ausschließlich ohne Menschenrechtsverletzungen

Eine Überprüfung ist nicht möglich, da kein Nachweis (Siegel/Zertifikat) vorhanden ist

 

-          Friedhofsbegehungen

Bauhofmitarbeiter befinden sich regelmäßig auf dem Friedhof. Verstöße gegen die Verordnung können der Verwaltung gemeldet werden

 

-          Zentrierter Bauhof im Bereich der VG, um Kosten einzusparen

Ein gemeinsamer Bauhof im VG-Bereich hätte sicher Synergieeffekte

 

-          Möglichkeit eines Stundungsantrages

Ein Antrag kann an die Kasse der Stadt Baunach gestellt werden

 

-          Zuschlag an Wochenenden und Feiertagen

Personal muss häufig kurzfristig Freitag nachmittags eingesetzt werden. Zeitzuschläge werden ausbezahlt

 

Abschließend einigten sich die Stadtratsmitglieder darauf, den Paragraphen 17a „Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ mit aufzunehmen.

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die in der Sitzung vorliegende und diesem Protokoll im Entwurf beigefügte Friedhofssatzung.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.