Sitzung: 11.05.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Mitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Geräteschuppens, Holzlege und Gewächshaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1050/57 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Burgweg“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:
Baugrenze
Die Vorhaben werden außerhalb der Baugrenze errichtet. Diese Befreiung wurde schon mehrfach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt.
Fassadengestaltung
Der BPlan legt folgendes fest
Es ist eine Holzverkleidung geplant.
Neben der isolierten Befreiung, ist auch eine isolierte Abweichung erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunach erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 7
: 0
Der
Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag zum Neubau
eines Geräteschuppens, Holzlege und Gewächshauses auf dem Grundstück der
Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1050/57, 96148 Baunach, Kutscherweg 7 zu.
-
zur Überschreitung der Baugrenze
-
zur Abweichung der Fassadengestaltung
werden
erteilt.
Gegen
die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO bestehen
keine Bedenken.