Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 350 % auf 400 % wird (neben einer Anhebung des Hebesatzes bei den Grundsteuern A und B) als notwendig erachtet, um eine steigende Neuverschuldung, v.a. bedingt durch die anstehenden Investitionen, sowie der Sanierung der Grund- und Mittelschule (Erhöhung der Investitionsumlage der VG) geringer halten zu können. Auch die Bewirtschaftungskosten für die gemeindlichen Grundstücke, Gebäude und Straßen steigen aufgrund Preissteigerungen stetig an.

 

In den rechstaufsichtlichen Würdigungen des Haushaltes durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Hebesätze anzupassen sind.

 

Gewerbesteuerhebesätze

 

Zeitraum

%

1972 bis 1982

300

1983 bis 2009

310

2010 bis heute

350

 

Die Gewerbesteuerhebesätze wurden seit 1972 nur zweimal und nur sehr moderat angehoben, d. h. die Gewerbesteuerzahler der Stadt Baunach wurden nicht durch besonders häufige und hohe Hebesatzerhöhungen belastet. Die Stadt Baunach besitzt eine gute Infrastruktur und ermöglicht den Gewerbebetrieben daher einen stabilen und nachhaltigen Wachstumskurs. Es wird daher vorgeschlagen, den Gewerbesteuerhebesatz ab 01.01.2021 mit 400 % festzulegen.

 

Bei angenommenen Gewerbesteuereinnahmen von 4.000.000 € (Haushaltsansatz 2021; 42 % der Einnahmen der Verwaltungshaushaltes) würden die Mehreinnahmen rd. 571.000 € betragen abzgl. erhöhter Gewerbesteuerumlage ca. 50.000 €. Effektive Mehreinnahmen von 521.000 € in der Gewerbesteuer.

 

Diese Erhöhung hat jedoch für Personengesellschaften keine Auswirkungen, weil die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Über die Regelung des § 35 EStG ist es möglich, die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 4,0-fachen des Messbetrages (= Hebesatz 400 %) in voller Höhe von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Da der Abzug direkt von der Steuerschuld erfolgt und nicht bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens angerechnet wird, ergibt sich im günstigsten Fall eine Einkommensteuerschuld der/des Unternehmer(s) von 0,- €. Bei Gewerbesteuerhebesätzen von mehr als 400 % steigt die Belastung der Personenunternehmen mit dem Hebesatz. Bei Personengesellschaften wird über die Gewinnermittlung der Gewerbeertrag festgestellt, aus dem der Gewerbesteuermessbetrag stammt. Durch Multiplikation mit dem Hebesatz ergibt sich die Gewerbesteuerschuld.

 

 Für Kapitalgesellschaften bedeutet dies eine Steigung der Steuerlast um ca. zwei Prozentpunkte. Eine Kapitalgesellschaft ist dennoch die günstigere steuerliche Rechtsform, wenn das Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet.

 

Ca. 65 % der Gewerbesteuereinnahmen stammen von Personenunternehmen und 35 % von Kapitalgesellschaften.

 

Grundsteuer A und B

Auch die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden seit 1982 nur geringfügig angehoben und liegen unter dem Durchschnittshebesatz des Landkreises. Die Bürger haben seit Jahren von den geringen Hebesätzen profitiert. Es wird vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf 360 % anzuheben.

 

Grundsteuer A

Eine Anhebung der Grundsteuer A auf 360 % ergibt zum Haushaltsansatz von 25.000 € Mehreinnahmen von rund 2.300 €.

 

Grundsteuer B

Die Anhebung der Grundsteuer B auf 360 % ergibt zum Haushaltsansatz vom 310.000 € Mehreinnahmen von rund 38.750 €.

 

 

Fazit:

 

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Stadtratsmitglied Luigi De Vita äußert, dass die Erhöhung der Grundsteuer A + B moderat sei. Einer Erhöhung der Gewerbesteuer auf 400 % kann er jedoch nicht zustimmen. Dies sei ein falsches Signal an Gewerbetreibende während der Corona-Pandemie. Er schlägt vor, die Gewerbesteuer auf 380 % zu erhöhen.

 

Stadtratsmitglied Andrea Weigler regt an, die Einheitswertermittlung zum 01.01.2025 abzuwarten und anschließend eine Entscheidung zu treffen. Der Vorsitzende informiert, dass das Landratsamt Bamberg seit einigen Jahren die Hebesätze beanstandet. Wenn Kredite aufgenommen werden sollen, ist eine Erhöhung der Hebesätze notwendig. Die letzte Erhöhung fand 2010 statt.

 

Über die Steuersätze soll einzeln beschlossen werden.

 


Beschluss:          5 : 11      (abgelehnt)

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird um 50 % von 350 % auf 400% erhöht

 

Beschluss:          16 . 0

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird um 30 % von 350 % auf 380 % erhöht

 

Beschluss:          9 : 7

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A um 30 % von 330 % auf 360 % und

für die Grundsteuer B um 40 % von 320 % auf 360 % erhöht.

 

Beschluss:          14 : 2

 

Der Stadtrat Baunach beschließt die in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist:

 

Der Hebesatz für die

Gewerbesteuer wird um 30 % von 350 % auf 380%, für die

Grundsteuer A um 30 % von 330 % auf 360 % und für die

Grundsteuer B um 40 % von 320 % auf 360 % erhöht.