Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die bisherige Möglichkeit der Gemeinden, Geschwindigkeitsverstöße durch mobile Messgeräte zu ahnden, wurde mit Wirkung vom 01. Mai 2020 um die Errichtung von stationären und teilstationären Messanlagen erweitert. Dabei können Messgeräte in fest verbaute Säulen eingesetzt werden und dort für einen begrenzten Zeitraum die Geschwindigkeit in eine Fahrtrichtung messen.

Die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Messanlage wurden vom Innenministerium bekannt gegeben:

 

  • Es darf nur innerorts kontrolliert werden
  • Der Standort ist mit der Polizei abzustimmen
  • Folgende Standorte kommen in Frage: Unfallgefahrenpunkte; Abschnitte, an denen die Anwohner durch Abgase oder Lärm belästigt werden; Sonstige Abschnitte, die gefährlich werden können
  • Im Regelfall müssen Messstellen mindestens 200 m von der Ortstafel entfernt sein. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer Begründung und Zustimmung der Polizei. 
  • Messstellen sollen durch entsprechende Beschilderung angekündigt werden.

 

 

Da die Verkehrsbelastung an der B 279 und der damit verbundene Lärm unter anderem durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, könnte eine solche Messanlage sinnvoll sein. Die beiden betroffenen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, Reckendorf und Baunach, könnten hier zusammen insgesamt vier Messstellen betreiben, die dann im Wechsel durch das Messgerät bestückt werden könnten.

Zu beachten ist dabei, dass die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und somit in der Zuständigkeit der Verwaltungsgemeinschaft liegt. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage müssten somit von der Verwaltungsgemeinschaft getragen werden. Bezüglich der Übernahme der Kosten für diese Aufgabe bedarf es noch weiterer Abstimmungen, weil Gerach und Lauter hiervon nicht profitieren würden.

 

Um die Möglichkeiten für eine solche Anlage auszuloten, wurde die Firma Radarwacht GmbH aus Würzburg eingeladen, um deren Konzept vorzustellen. Die Firma Radarwacht vermietet die Säulen und das Messgerät an die Verwaltungsgemeinschaft. Die komplette Abwicklung der Messstellen erfolgt in diesem Fall durch Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft. Hierzu zählen die Versetzung des Messgerätes, das Auslesen der Daten sowie das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Widerspruchsbearbeitung.

Alternativ dazu könnte zusätzlich zur stationären Messstelle auch eine dezentrale Messung bzw. eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs vereinbart werden. In diesem Fall würde entsprechendes Personal über eine Arbeitnehmerüberlassung durch die Radarwacht gestellt und durch die Verwaltungsgemeinschaft bezahlt.

In jedem Falle müssen entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Auch das Innenministerium weist darauf hin, dass mit einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren gerechnet werden und hierfür Personal mit entsprechender Kompetenz und Erfahrung bereitgestellt werden muss.

Bevor jedoch weitere Überlegungen angestellt werden, sollten die beiden betroffenen Gemeinden Baunach und Reckendorf zunächst grundsätzlich entscheiden, ob eine solche Verkehrsüberwachung angestrebt werden sollte.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass der Bau einer Umgehungsstraße noch andauern wird. Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung würde eine Verbesserung für die Anwohner der B 279 darstellen.

Zudem laufen aktuell in Zusammenarbeit mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner Gespräche mit der Regierung von Oberfranken bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an Gefahrenstellen entlang der B 279.

 

Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung stellt einen hohen finanziellen Aufwand dar. Die Vertragslaufzeit mit der Firma RadarWacht beträgt 24 Monate. Die Mietkosten betragen 178 € pro Tag, was einen jährlichen Betrag von 77.314,30 € brutto ergibt. Hinzu kommen die Personalkosten einer Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 9a sowie die Kosten der Installation.

 

Im Laufe der Zeit werden die Bußgeldbescheide zurückgehen, wodurch auch die Einnahmen sinken werden.

 

 

Aus der Mitte des Stadtrates werden folgende Punkte angesprochen:

 

-          Geschwindigkeitstafeln zeigen eine hohe Wirkung. Das Fahrverhalten hat sich gebessert.

-          Messgeräte könnten aufgestellt werden, ohne dass Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Allein das Aufstellen der Säulen kann etwas bewirken

-          Fahrbahnverengungen an den Ortseingängen in Reckenneusig sollen geprüft werden

-          Die Geschwindigkeitstafeln sollen ausgewertet werden

-          Installation einer Ampel im Bereich des Spielplatzes in Reckenneusig

-          Geschwindigkeitsüberwachungen sollen erst durchgeführt werden, wenn die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde

-          Neubaugebiete, Schule sowie der Ortskern sind nicht abgedeckt. Besser wäre die Errichtung von Verkehrsinseln

-          Eine Querungshilfe oder weitere Geschwindigkeitstafeln entlang der Bundesstraße wären besser

-          Es sollte zuerst eine Verkehrszählung durchgeführt werden

 

Der Vorsitzende wird zwei weitere Geschwindigkeitstafeln anschaffen. Eine weitere Behandlung soll in der Sitzung im September oder Oktober erfolgen.