Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Es wird beabsichtigt einen Waldkindergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1 der Gemarkung Stiefenberg zu errichten.

So wie die meisten Natur- und Waldkindergärten plant auch die Stadt Baunach einen Bauwagen oder eine kleine Hütte, in die man sich auch einmal zurückziehen kann. Hinzukommen eine Komposttoilette, eine Hütte für pädagogisches Material und Werkzeug sowie ein Holztipi. Die Waldfläche wurde von den Bayerischen Staatsforsten (Herrn Keilholz und Herrn Palecek) für diesen Zweck vorgeschlagen. Ab dem kommenden Frühjahr 2022 sollen dort bis zu 20 Kinder von Montag bis Freitag (8-14 Uhr) unter der Trägerschaft des Caritasvereins betreut werden. Das Waldgelände wird visuell für die Kinder begrenzt. Bei Godelhof gibt es einen Wanderparkplatz, der als Bring- und Abholstelle fungieren wird. Von dort aus geht es nur noch zu Fuß weiter.

 

Die betroffene Fläche, welche von den Bayerischen Staatsforsten vorgeschlagen wurde, ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Dies ergibt sich daraus, dass das Grundstück in keinem Bebauungsplan i.S.d. §30 BauGB liegt und auch aufgrund seiner Lage nicht nach §34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden kann.

 

Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Bei privilegierten Vorhaben, wäre das Vorhaben zulässig, wenn 1. öffentliche Belange nicht entgegenstehen, 2. die ausreichende Erschließung gesichert ist und 3. einer der in § 35 Abs. 1 Nr. 1-8 BauGB genannten Gründe einschlägig ist. Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Zufahrt ist ausreichend gesichert. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Unter dem Aspekt der Privilegierung bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken aus Sicht der Verwaltung.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach steht der Errichtung eines Waldkindergartens, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1 der Gemarkung Stiefenberg, positiv gegenüber. Der Bürgermeister der Stadt Baunach (Herr Tobias Roppelt) wird ermächtigt über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden, um den Bauantrag ohne größere zeitliche Verzögerung an das Landratsamt Bamberg weiterzuleiten.