Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) im o.g. Verfahren wurde im Zeitraum vom 03. Mai 2021 bis einschließlich 07. Juni 2021 durchgeführt. Folgende Stellungnahmen sind dabei eingegangen:

 

Öffentlichkeit

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Behörden und TÖB, die keine Einwände erhoben haben

 

-          Regierung von Oberfranken

-          Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

-          Deutsche Telekom GmbH

-          Vodafone Deutschland

-          IHK für Oberfranken

-          Handwerkskammer für Oberfranken

-          Gemeinde Breitbrunn

-          Gemeinde Ebelsbach

-          Gemeinde Oberhaid

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von den genannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Einwände erhoben wurden.

 

Landratsamt Bamberg:

 

Bodenschutz:

 

Zu den oben genannten Planungen wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Stellungnahme vom 18.12.2020 die bodenschutzrechtlichen Belange mitgeteilt.

Gegenüber der Stellungnahme vom 18.12.2020 ergeben sich keine weiteren Anmerkungen oder Ergänzungen.

 

Wasserrecht:

 

Aus wasserrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben sich keine neuen Erkenntnisse gegenüber der vorangegangenen Beteiligung, somit wird auf die Stellungnahme vom 18.12.2020 verwiesen.

 

Verkehrswesen:

 

Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen keine verkehrsrechtlichen Bedenken. In der Nähe des geplanten Solarparks (ca. 150 m Entfernung) verläuft die Kreisstraße BA 37. Nach den Ausführungen der Unterlagen wird eine Blendung des Straßenverkehrs ausgeschlossen.

 

Die Stellungnahme des Fachbereichs Naturschutz wird ggf. nachgereicht.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Immissionsschutz bestehen keine Bedenken.

 

Beschluss:          15 : 0

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes zur Kenntnis.

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:

 

Die geforderten bodendenkmalpflegerischen Voruntersuchungen wurden durchgeführt. Diese waren negativ. Entsprechend sind unsere Auflagen erfüllt. Sie erhalten hiermit unsere Stellungnahme im Anhang zu oben genannter Planung per Mail. Eine zusätzliche Versendung per Post entfällt. Die Untere Denkmalschutzbehörde in CC erhält das Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Anlage:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder, Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

 

Beschluss:          15 : 0

 

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landesamt für Denkmalpflege zur Kenntnis.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg:

 

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme zu obigem Verfahren vom 25.11.2020. Es ergeben sich für uns keine weiteren Gesichtspunkte mehr, die Berücksichtigung finden müssten. Wir halten die Belange der Landwirtschaft für ausreichend gewürdigt. Wir halten es auch nicht mehr für erforderlich, weiter an diesem Verfahren beteiligt zu werden, außer im Falle substanzieller Änderungen.

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis.

 

Bayerischer Bauernverband – Geschäftsstelle Bamberg

 

Die oben genannte Planung wurde uns zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt, aus Sicht der Landwirtschaft bestehen folgende Einwendungen zur vorgelegten Planung.

Grundsätzlich bitten wir folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung mit derzeit 10,80ha in Bayern entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt zu rücken.

Die Nutzung und Bewirtschaftung der mittelbar und unmittelbar angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Gebäude und Wege dürfen durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Die Bewirtschaftung muss – sofern erntebedingt erforderlich – zu jeder Tages- und Nachtzeit uneingeschränkt möglich sein.

 

Beschluss:          15 : 0

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis.

 

Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken

 

Die von der o. g. Bauleitplanung betroffenen Flächen liegen im Verfahrensgebiet der Ländlichen Entwicklung Priegendorf. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken am 02.10.2008 erlassen. Der Besitzübergang wurde zum 30.11.2008 wirksam.

Der neue Rechtszustand tritt voraussichtlich im Jahr 2022 ein.

Aus der Sicht des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestehen gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan — Bereich westlich Priegendorf und Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan — Solarpark Breites Feld keine Bedenken.

Hinweis:

Der Flurbereinigungsplan Priegendorf ist für den Bereich der o.g. Bauleitplanung unanfechtbar, jedoch noch nicht rechtskräftig. Der übersandte Kartenstand des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes entspricht nicht den derzeit rechtlichen Eigentumsverhältnissen. Vor der Errichtung des Solarparks ist eine Zustimmung nach § 34 Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung zur Kenntnis.

 

Bayernwerk

 

Uu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

Nach Einsicht der uns übersandten Planunterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 16.12.20. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

 

 

Beschluss:          15 :

 

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Firma Bayernwerk zur Kenntnis.

 

Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann

 

Sehr geehrter Herr Martin!

Hier wurde von mir eine „falsche“ Stellungnahme geschrieben. (diese v. 24.05.21)

Die Stellungnahme vom 21.02.21 hat Gültigkeit. Eine weitere Beteiligung der Feuerwehr an diesem Verfahren, ist nicht mehr erforderlich.

 

Beschluss:          15 : 0

 

In der Stellungnahme vom 21.02.21 sind die Feuerwehrzufahrten und die Löschwasserversorgung nach vorliegenden Stellungnahmen gesichert und dort genannte entspreche Auflagen in der Planung bereits berücksichtigt. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Stadtrat nimmt die vorliegende Stellungnahme des Kreisbrandrates zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den ausgearbeiteten Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Breites Feld") in der Fassung vom 06. Juli 2021 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.