Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass alle Oberflächengewässer bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ erreichen.

Die Baunach (von Ebern bis zur Mündung in den Main) wurde bisher nur mit einem „mäßigen“ ökologischen Zustand bewertet. Aus diesem Grund wurde ein Umsetzungskonzept zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erstellt.

Das beiliegende Konzept stellt lediglich eine Rahmenplanung dar, die mögliche Maßnahmen sowie den Umsetzungshorizont darstellen soll. Das Umsetzungskonzept ist rechtlich unverbindlich. Sämtliche Maßnahmen werden vom Wasserwirtschaftsamt umgesetzt.

Die Stadt Baunach wurde vom Wasserwirtschaftsamt beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Aus Sicht des Bauamtes kann dem Umsetzungskonzept zugestimmt werden. Die beschriebenen Maßnahmen sind recht unkonkret, sodass keine konkreten Folgen abgeschätzt werden können. Da die Baunach ein Gewässer zweiter Ordnung ist, liegt die Unterhaltspflicht beim Wasserwirtschaftsamt Kronach. Sollten städtische Flächen für etwaige Maßnahmen benötigt werden, wird die Stadt Baunach nochmals separat um Zustimmung gefragt.

Die angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit haben darüber hinaus den positiven Nebeneffekt, dass der Durchfluss der Baunach auch bei hohen Pegelständen verbessert wird.

 


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach nimmt Kenntnis vom Umsetzungskonzept der hydromorphologischen Maßnahmen an der Baunach im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie durch das Wasserwirtschaftsamt. Einwände werden nicht erhoben.