Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1050/57 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Burgweg“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

In der Vergangenheit wurde für das Vorhabengrundstück ein Bauantrag gestellt in dem an der Grenze zur Fl.Nr. 1460/5 ein Gewächshaus geplant war. Durch die fehlende Unterschrift des Nachbarn musste der Antragsteller das Gewächshaus umplanen. Nun plant der Antragsteller einen Sichtschutzzaun

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Höhe der Einfriedung

Laut BPlan darf die Einfriedung mit Sockel max. 1 Meter hoch sein. Der Antragsteller plant ein Stück seiner südlichen und westlichen Grundstücksgrenze mit max. 2 Meter einzufrieden, nicht das komplette Grundstück (siehe Lageplan). Der Antragsteller begründet dies wie folgt.