Sitzung: 13.07.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei einer Stahlhalle zur Trocknung von Klärschlamm um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Sollte es ich um privilegiertes Vorhaben handelt, wäre das Vorhaben nur zulässig, wenn 1. öffentliche Belange nicht entgegenstehen, 2. die ausreichende Erschließung gesichert ist und 3. einer der in § 35 Abs. 1 Nr. 1-8 BauGB genannten Gründe einschlägig ist. Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Zufahrt ist ausreichend gesichert. Unter dem Aspekt der Privilegierung bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken aus Sicht der Verwaltung.