Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1050/66 der Gemarkung Baunach, Kutscherweg 13. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Burgweg“.

 

 

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist aufgrund der Lage am Kutscherweg und über die Kanalisation im Mischsystem gesichert. Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenzen

Das Wohnhaus sowie die geplante Garage mit Geräteraum überschreiten die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes schon mehrfach erteilt.

 

Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung

Gemäß Bebauungsplan müssen Dächer als Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung vom 32 – 38° ausgeführt werden. Die Eindeckung muss aus roten oder dunkelbraunen Dachpfannen oder Biberschwanzziegeln ausgeführt werden. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Pultdaches mit 3° Dachneigung und einer Blecheindeckung. Die Befreiungen zur Dachneigung und Dachform wurden in anderen Fällen bereits erteilt.

Eine Befreiung zur Errichtung einer Blecheindeckung wurde bisher noch nicht erteilt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 11. November 2020 mit dem Vorhaben befasst und dort die Befreiungen in Aussicht gestellt.